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Alle  Tuchproben,  die  ohne  amtliche  Prüfungszeugnisse  eingereicht  sind,  werden  daher  in
der  Prüfungsstelle  des  Wollgewerbemeldeamtes  geprüft.  Soweit  amtliche  Prüfungszeugnisse
beigebracht  werden,  sind  diese  für  die  Preisfestsetzung  maßgebend.

.  Die  Prüfungsstelle  wird  von  einem  Dipl.-Ingenieur  geleitet,  dem  zwei  akademisch  gebildete

Chemiker  zur  Seite  stehen.  Sie  arbeitet  nach  den  Grundsätzen  des  Königlichen  Material-Prüfungsamtes
  in  Berlin-Lichterfelde.  Die  Beamten  dort  Es  wird  ihnen
in  keinem  Falle  bekanntgegeben,  wem  die  einzelnen  .  Die  Vordrucke  für
die  Prüfungsberichte  und  die  Muster  werden  in  der  mit  Nummern  an
Stelle  der  Namen  versehen  und  so  der  Prüfungsstelle  übergeben.  Den  Prüfungsbeamten  ist
das  Betreten  der  Räume,  in  denen  der  Briefwechsel  mit  den  Meldenden  usw.  bearbeitet  wird,
verboten.

     

u  Nach  dem  Ergebnis  der  physikalisch-chemischen  Prüfung  (Ziffern  2  und  3)  werden  die  Tuche

von  dem  Wollgewerbeamtk  in  Klassen  eingeteilt.

Die  Entscheidung,  welche  Klassen  und  Farben  von  Tuchen  jeweils  von  der  Militärbehörde

übernommen  und  welche  zur  späteren  Verwendung  zurückgestellt  werden,  hat  die  Bekleidungsabteilung
  des  Kriegsministeriums.

Die  Bekleidungsabteilung  wird  nach  ihrem  Ermessen  unbrauchbare  Tuche  dem  Wollgewerbemeldeamte
  zur  Freigabe  bezeichnen.

.  Für  die  einzelnen  Tuchklassen  sind  von  dem  Kgl.  Preußischen,  dem  Kgl.  Bayerischen,  dem

gl.  Sächsischen  und  dem  Kgl.  Württembergischen  Kriegsministerium  auf  Grund  der  gesetzlichen
  Höchstpreise  für  Militärmannschaftstuche  Preistabellen  festgesetzt  worden.  Diese  Tabellen
bilden  die  endgültige  Unterlage  für  die  Festsetzung  des  Ubernahmepreises  im  Einzelfalle.

Die  Muster  werden  mit  den  Prüfungszeugnissen  und  unter  Angabe  der  auf  Grund  der

Prüfung,  bzw.  des  amtlichen  Prüfungszeugnisses  festgestellten  Klassen  einer  Kommission  vorgelegt,
  die  sich  jeweils  aus  einem  zier  des  Kriegsministeriums  als  Vorsitzenden,  einem
Sachverständigen  aus  Tuchgroßhandels=  und  einem  aus  Fabrikantenkreisen  zusammensetzt.
Erstere  Sachverständige  sind  von  den  Handelskammern  zu  Berlin,  München,  Leipzig,  Stuttgart,
letztere  von  dem  Kriegs-Garn=  und  Tuchverband  dem  Kriegsministerium  zu  benennen.  Das
Wollgewerbemeldeamt  wird  jeweils  zwei  von  diesen  Sachverständigen  rechtzeitig  zur  Teilnahme
an  den  Sitzungen  auffordern.

bml  Der  Prüfungskommission  ist  nicht  bekannt,  wessen  Tuche  sie  beurteilt.

Sie  hat  das  Recht,  gegebenenfalls  Nachprüfungen  der  Tuchproben  vornehmen  zu  lassen.

Die  Kommission  setzt  an  Hand  der  Preistabellen  (ogl.  Ziffer  6)  mit  Stimmeneinheit
den  Ubernahmepreis  fest.  Sie  kann  gewisse  Zuschläge  oder  Abschläge  bestimmen.  Durch
erstere  dürfen  jedoch  die  gesetzlichen  Höchstpreise  nicht  überschritten  werden.

Wird  in  der  Kommission  eine  Einigung  über  den  Preis  nicht  erzielt,  so  muß  der  Vorsitzende
  die  Entscheidung  der  Bekleidungsabteilung  des  Kriegsministeriums  anrufen,  welche
alsdann  den  Preis  an  Hand  der  Sachverständigengutachten  endgültig  festsetzt.  Eine  Anfechtung
der  Preisbestimmung  ist  nicht  zulässig.

A.  Soweit  die  Bekleidungsabteilung  bestimmte  Tuche  als  zur  Übernahme  geeignet  bezeichnet  hat,

gibt  das  Wollgewerbemeldeamt  dem  Bekleidungs-Beschaffungs-Amte  die  Bestände  an  diesen
brauchbar  befundenen  Tuchen  an  und  fordert  es  auf,  mitzuteilen,  wann  und  an  welches

Klriegs-Bekleidungs-Amt  die  betreffenden  Tuche  zu  senden  sind.

10.

11.

12.

Sobald  das  Bekleidungs-Beschaffungs-Amt  das  empfangspflichtige  Kriegs-Bekleidungs-Amt
bezeichnet  hat,  teilt  das  Wollgewerbeamt  diesem  die  Entscheidung  des  Bekleidungs-Beschaffungs-Amtes
  mit  und  gibt  ihm  den  Eigentümer,  die  Menge,  Art  und  Eigenschaften,
den  Übernahmepreis  und  Liefertermin  der  Tuche  an.

Zugleich  ergeht  von  dem  Wollgewerbemeldeamt  an  die  Eigentümer  gemäh  §  2  des  Gesetzes  betr.
Höchstpreise  vom  ..  die  Aufforderung  zur  Überlassung  dieser  Tuche  an  die  Militärbehörde
  und  zur  umgehenden  Übersendung  an  das  zu  bezeichnende  Kriegs-Bekleidungs-Amt
unter  Bekanntgabe  der  „Lieferungs=  und  Abnahme-Vorschriften“.

Das  Kriegs-Bekleidungs-Amt  prüft  die  Tuche  nach  Eintreffen  und  benachrichtigt  das  Wollgewerbemeldeamt
  von  der  Annahme  oder  Zurückweisung  der  Tuche.