221

Amtsblatt

der  Königlichen  Regierung  zu  Stettin.

 

Stück  26.

Ausgegeben  den  26.  Juni

1915.

 

Inhalt:

Inhalt  der  Gesetzblätter,  S.  221.  —  Bekanntmachung,  betr.  Ablieferung  von  Fund=  und  Beutestücken,  S  221.  —

Satzung  der  Genossenschaft  zur  Sooenverbesserung  im  Gebiete  des  Schwenzerbach-Deichverbandes  in  Tribsow,

im  Kreise  Cammmn.  S.  222.

Satzung  der  Bodenverbesserungs-Genossenscbaft  im  Gristower  Deichverhand  in

Gristow,  im  Kreise  Cammin,  S.  226.  —  Liste  der  Sim  GStakejahr  1914  für  kraftlos  erklärten  Staatsschuldverschreibungen

  und  Preußischen  Schatzanweisungen,  S

Festsetzung  durch  die  zuständigen  Behörden  zum  Sicherungsbereiche  der  Festungen  gehören,  S.  231.—

machung  über  die  Einlösung  der  Vergütungsanerkenntnisse,  S.  232.

Vertrieb  ausgeschlossenen  Kriegspostkarten,  S.  233.

der  Entwässerungs--Genossenschaft  Labuhn  in  Labuhn,  im  Kieise  Regenwalde.  S.  :

Lehrgänge  über  Obst-  4  un  Gemüseverwertung  an  der  Köntglichen  Lehranstalt  für  et:  und
2

5.  239.  —
Bartenbau  in  Proskau  O.-S.,  S

VOG

 

—  Zusammenstellung  der  Bejirke,  die  nach  der
Bekannt=Bekanntmachung,
  betr.  die  vom
Bekanntmachung,  betr.  Genehmigung  der  Satzung
—  Namensänderung,

Wegeinziehungen,  S.  240

Weaverlegung,  S.  2

ilgung  von  Pommerschen  3½  Voigen  Vropinzialankeigescbeinen,  S.  240.  —  Tilgung  von  ——
ereisanleihescheinen,  S.  241.  —  Personalnachrich.  en,  S.  241

 

Wer  Brotgetreide  verfüttert,  versündigt  sich  am  Vaterlande  und  macht
·  sich  strafbar.

Reichs-Gesetzblatt.
(Nr.  4763.)  Bekanntmachung  wegen  Ergänzung  der
Bestimmungen  zur  Ausführung  des
Gesetzes  über  den  Absatz  von  Kalisalzen.
Vom  11.  Juni  1915.
(Nr.  4764.)  Bekanmmachung  über  die  Höchstpreise
Erzeugnisse  aus  Nickel.  Vom  15.
Juni  1915.
Ausgegeben  zu  Berlin,  den  16.  Juni  1915.
(Nr.  4765.)  Bekanntmachung  über  das  Verbot  des
Vorverkaufs  der  Ernte  des  Jahres
1915  und  des  Vorverkaufs  von  Zucker.
Vom  17.  Juni  1915.
Ausgegeben  zu  Berlin,  den  18.  Juni  1915.
(Nr.  4766.)  Bekanntmachung  über  die  Verarbeitung
von  Kartoffeln  in  den  Brennereien.
Vom  17.  Juni  1915.
(Nr.  4767.)  Bekanntmachung  über  die  abgabenfreie
Verwendung  von  Salz  zum  Einsalden

von  Garneelen  (Krabben).  Vom  17.
Juni  1915.
Ausgegeben  zu  Berlin,  den  19.  Juni  1915.
Gesetz-Sammlung.

Nr.  11434.)  Staatsvertrag  zwischen  Preußen  und
Anhalt  über  die  Erhebung  der  Schifffahrts=
  und  Flößereiabgaben  auf  der
Saale.  Vom  19./23  April  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  17.  Juni  1915.

 

—

Verordnungen  und  Bekanntmachungen
höchster  und  höherer  Behörden.

299)  Uber  das  Eigentum  an  der  von  den  eigenen
Truppen  und  vom  Feinde  verschossenen  Munition
und  an  erbeuteten  Gegenständen  sind  Zweifel  hervorgetreten


Hierzu  wird  folgendes  bekanntgegeben:

Alle  im  Eigentum  der  deutschen  Heeresverwaltungen
  stehenden  Gegenstände  bleiben  im
Inlande  wie  im  Auslande  auch  dann  in  deren
Eigentum,  wenn  sie  verloren  oder,  wie  z.  B.  auch
Munitionsteile,  bei  irgend  einer  Gelegenheit  und
aus  irgend  einem  Grunde  zurückgelassen  werden.

Den  berufenen  staatlichen  Organen  sicht
ferner  für  das  Inland  wie  für  das  Ausland  die
ausschließliche  Befugnis  zu,  das  Aneign  nungsrecht
an  der  „Kriegsbeute“,  d.  h.  an  der  Ausrüstung
des  Feindes  und  an  den  von  ihm  zurückgelassenen
Munitionsteilen,  auszuüben.

Ebenso  wie  deshalb  der  Soldat,  der  feindliches
  Eigentum  erbeutet,  oder  die  Behärde,  die
es  beschlagnahmt,  zur  Mlieferung  verpflichtet  ist
muß  jeder,  der  solche  Gegenstände  im  Inlan
oder  in  dem  von  deutschen  Truppen  besetzten  Auslande
  an  sich  nimmt,  sie  unverzüglich  an  die
nächste  deutsche  Militär=  oder  Zivilbehörde  abliefern,
  die  ihrerseits  verpflichtet  ist,  alle  Beutestücke
  den  zuständigen  Beutesammelstellen  zuzu-