Sonderamtsblatt

der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

 

Ausgegeben  am  28.  Juni  1915.

 

Das  Königliche  stellvertretende  Generalkommando  II.  Armeekorps  hat  die

Beschlagnahme  von  Quecksilber

für  seinen  Befehlsbereich
aufgehoben.

Stettin,  den  26.  Juni  1915.

Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.

 

Schriftleitung  im  Vurean  der  Kömsglichen  Kegierung.  Druck  von  F.  bessenland  G.  m.  b.  H.,  Stettin.