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258)  Bekanntmachung.

In  letzter  Zeit  sind  auffallend  viele  russischpolnische
  Arbeiter,  insbesondere  solche  im  militärpflichtigen
  Alter,  von  ihren  Arbeitsstellen  entlaufen.
Nur  in  seltenen  Fällen  sind  sie  aufgegriffen.

Die  Arbeitgeber  werden  ersucht,  die  genannten

Arbeiter  in  strenger  Aufsicht  zu  halten  und  bei  erneuten

  Versuchen  der  Arbeiter,  die  Arbeitsstelle  zu
wechseln,  unverzüglich  den  Amtsvorstehern,  Landräten
  und  den  Bahnhofsvorständen  Mitteilung  zu
machen.

Außerdem  ist  Anzeige  an  das  zuständige  Kriegsgericht
  des  Kriegszustandes  (Stettin,  Greifswald  und
Bromberg)  zu  erstatten,  damit  gegen  die  Arbeiter
auf  Grund  der  Befehle  vom  10.  Oktober  1914  und
4.  Februar  1915  Haftbefehl  erlassen  wird  und  sie
zu  Gefängnis  verurteilt  werden.

Die  Arbeiter  müssen  anderweit  Arbeit  gefunden
haben.  Nach  dem  Befehle  vom  24.  Februar  1915
werden  Arbeitgeber,  welche  russisch-polnische  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  ohne  Entlassungsschein  des  bisherigen
  Arbeitgebers  sowie  einer  Bescheinigung  der
Ortspolizeibehörde,  die  Grenzen  des  Ortspolizeibezirks
  der  früheren  Arbeitsstelle  überschreiten  zu
dürfen,  annehmen,  mit  Gefängnis  bestraft.  Arbeitgeber,
  welche  gegen  diesen  Befehl  handeln,  insbesondere,
  welche  Arbeiter,  die  sie  gegen  den  Befehl
angenommen  haben,  weiterbeschäftigen  und  nicht
dem  früheren  Arbeitgeber  wieder  zuführen,  werden

rücksichtslos  dem  Kriegsgericht  des  Kriegszustandes

zur  Aburteilung  überwiesen  werden.
Stettin,  den  16.  Juli  1915.
Der  stellvertretende  Kommandierende  General
des  II.  Armeekorps.
rrhr.  v.  Vietinghoff,
General  der  Kavallerie  à  la  suite  des  Kürassier-Regiments
  Königin.

 

DDe#eifenberoer  Wieinbahncn,  Rolberger  Rieirhahuen.

 

*  Mit  Gültigkeit  vom  1.  August  d.  J.  ab  wird
die  Abfertigungsgebühr  für  Vieh  in  Wagenladungen
im  Verkehr  zwischen  den  Stationen  der  Strecke  Mühlenbruch—Dummadel
  der  Kolberger  Kleinbahnen
einerseits  und  der  Station  Greifenberg  i.  Pomm.
Klb.  der  Greifenberger  Kleinbahnen  andererseits  auf
jeder  Strecke  um  die  Hälfte  ermäßigt.

Nähere  Auskunft  erteilt  der  Bahnverwalter  der

Greifenberger  Kleinbahnen  in  Greifenberg  i.  Pomm.

und  der  Bahnverwalter  der.  Kolberger  Kleinbahnen
in  Gr.  Jestin.
Stettin,  den  13.  Juli  1915.
Kleinbahn-Abteilung
des  Provinzialverbandes  von  Pommern.

Personalnachrichten.

Der  Kaufmann  Georg  Krause  in  Stolpmünde
  ist  von  seinem  Amte  als  Königlich  Norwegischer
  Vizekonful  endgültig  entbunden  worden.

Personalveränderungen
beim  Königlichen  Provinzial-Schulkollegium  von  Pommern
Auf  dem  Felde  der  Ehre  ist  gefallen:
Oberlehrer  Neubauer  von  der  Realschule
in  Barth.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Sielin
Hierbei  der  „Offentliche  Anzeiger“  und  „Sonderbeilage  zum  Offentlichen  Anzeiger  des  Regierungs-Amtsblatts“.