285

Amtsblatt

der  Königlichen  Regierung  zu  Stettin.

 

Stück  32.

Ausgegeben  den  7.  August

1915.

Inhalt:  Inhalt  der  Gesetzblätter,  S.  285.  —  Aueführungsanweisung  r  Verordnung  über  die  Errichtung  einer  Reichsfuttermittelstelle

  vom  23.  Juli  1915  (R.-G.-Bl.

§&amp;*  1  Abs.  1  der  Transportkostenordnung  für  die  Provinz  Pommern  vom  7.

auf  den  Märkischen  Wasserstraßen,  S.  286

Cammin  i.  Pom.  durch  den  Privatkassengehiltken  Uhr  daselbst,  ç
klärung  von  Bollwerksstrecken  im  Stettiner  Hafengebiet  zu  „öffentlichen  Bollwerken“,  S.  287.  —

—  Bekanntmachung,  betr.  Abänderung  des
Juli  1913,  S.  2866.  —  Verkehr
Vertretung  des  Rentmeisters  der  Königlichen  Kreiskasse  in
S.  287.  —  Bekanntmachung,  betr.  die  Er-Nachtrag



455),  S.  285.

zur  Satzung  für  die  Gehringsbach-Genossenschaft  in  Wittenfelde  im  Kreise  Naugard,  S.  287.  —  Bezeichnung
der  Telegraphenanstalt  Pansin,  Kreis  Saatzig,  S.  287.  —  Zwei  Bekanntmachungen  des  stellvertretenden  Kommandierenden
  Generals  II.  Armeekorps  vom  20.  und  31.  Juli  d.  J.,  S.  287.  —  Schiffahrtssperre,  S.  288.  —

Wiederaufnahme  der

Neubefeuerung  der  Haffrinne,  S.  288.  —  Personalnachrichten,  S.  2

 

Wer  Brotgetreide  verfüttert,  versfündigt  sich  am  Vaterlande  und  macht
sich  strafbar.

 

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Reichs-Gesetzblatt.

(Nr.  4828.)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Handel
mit  Mehl.  Vom  27.  Juli  1915.
Ausgegeben  zu  Berlin,  den  28.  Juli  1915.

(Nr.  4829.)  Bekanntmachung,  betreffend  Änderung
des  Militärtarifs  für  Eisenbahnen.  Vom
23.  Juli  1915.  ·

(Nr.  4830.)  Bekanntmachung  über  die  Wahlen  nach
dem  Gewerbegerichtsgesetz  und  dem  Gesetze,
  betreffend  Kaufmannsgerichte.  Vom
26.  Juli  1915.  „r

(Nr.  4831.)  Bekanntmachung,  betreffend  Ubergang
der  Geschäfte  der  Reichsverteilungsstelle
  auf  die  Reichsgetreidestelle.  Vom
28.  Juli  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  29.  Juli  1915.

(Rr.  4832.)  Bekanntmachung,  betreffend  Zulassung
von  Motorbooten  zum  Verkehr.  Vom
D29.  Juli  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  30.  Juli  1915.

Gesetz-Sammlung.

(Nr.  11447.)  Verordnung,  betreffend  die  erweiterte
Gewährung  der  Wiedereinsetzung  in
den  vorigen  Stand  an  Kriegsteilnehmer.
  Vom  24.  Juli  1915.

(Nr.  11448.)  Erlaß  des  Staatsministeriums,  betreffend
  Anwendung  des  vereinfachten

 

Entrignungsverfahrens  bei  dem  Unternehmen
  des  Baues  einer  Straßenbrücke
  über  die  Eider  bei  der  Friedrichstadt.
  Vom  13.  Juli  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  29.  Juli  1915.

Verordnungen  und  Bekanntmachungen
höchster  und  höherer  Behörden.

376)  Ausführungsanweisung
zur  Verordnung  über  die  Errichtung  einer  Reichsfuttermittelstelle
  vom  23.  Juli  1915

(Reichs-Gesetzbl.  S.  455).

1.  Als  Vermittlungsstelle  im  Sinne  des  8  7
der  Verordnung  ist  ein  Landesamt  für  Futtermittel
mit  dem  Sitz  in  Berlin  errichtet  worden.  Die  amtlichen
  Bekanntmachungen  des  Landesamts  erfolgen
im  Reichs=  und  Staatsanzeiger.

2.  Dem  Landesamt  für  Futtermittel  liegt  die
Sicherung  und  Verteilung  der  inländischen  Futtermittel
  in  Preußen  ob.  Es  führt  die  Aufsicht  über
die  Durchführung  der  Vorschriften  des  Bundesrats
über  den  Verkehr  mit  Hafer,  Gerste,  zuckerhaltigen
Futtermitteln  und  Kraftfuttermitteln  einschließlich  der
Kleie  und  der  zu  ihrer  Ausführung  ergehenden  Anweisungen
  innerhalb  des  Preußischen  Staatsgebietes.

Die  Kommunalaufsichtsbehörden  und  die  Kommunalverbände
  haben  die  bei  Ausübung  dieser
Aussicht  erteilten  Weisungen  des  Landesamts  für
Futtermittel  zu  befolgen  und  ihm  auf  Erfordern
Auskunft  zu  geben.

3.  Der  Schriftverkehr  der  Kommunalaussichts-