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Es  wird  deshalb  dringend  geraten,  den  Besitz  Diese  4  Baken  werden  nachts  durch  ringsum  sichtvon

  Beutegegenständen  bei  dem  zuständigen  Bezirkskommando
  anzuzeigen  und  sich  einen  Erlaubnisschein
  darüber  zu  erbitten.

Hierbei  wird  besonders  darauf  aufmerksam
emacht,  daß  Schußwaffen,  Seitengewehre  aller  Art,
owie  kupferne  Führungsringe  von  Artilleriegeschossen
nicht  als  Andenken  behalten  werden  dürfen,  und
bei  den  Bezirkskommandos  abgeliefert  werden  müssen.

Stettin,  den  20.  Juli  1915.

Der  stellvertretende  Kommandierende  General
des  II.  Armeekorps.
Frhr.  v.  Vietinghoff,
General  der  Kavallerie  à  la  suite  des  Kürassier-Regiments
  Königin.
384)  Bekanntmachung.

Die  Freigabe  eines  Teils  von  Galizien  seitens
der  österreichisch-ungarischen  Behörden  zur  Rückkehr
von  Flüchtlingen  in  die  Heimat,  falls  ihnen  solche
etzt  erwünscht  ist,  unter  eventueller  Gewährung
staatlicher  Unterstützungen  bezieht  sich  nicht  auf  gaizische
  Schnitter,  welche  im  Korpsbezirk  arbeiten,
noch  auch  auf  etwaige  Flüchtlinge,  die  hier  inzwischen
  kontraktliche  Arbeitsverhältnisse  eingegangen
sind.  Beide  Kategorien  verbleiben  im  Korpsbezirk
bis  zum  Ablauf  der  von  ihnen  eingegangenen  Arbeitskontrakte.


Stettin,  den  31.  Juli  1915.

Der  stellvertretende  Kommandierende  General
des  II.  Armeekorps.
Frhr.  v.  BVietinghoff,
General  der  Kavallerie  à  la  suite  des  Kürassier-Regiments
  Königin.

385)  Schiffahrtsstraßensperre.

Der  Zeggelinstrom  von  etwa  100  m  oberhalb
bis  etwa  100  m  unterhalb  der  Eisenbahnbrücke
wird  vom  4.  d.  Mts.  abends  ab  bis  auf  Weiteres
für  die  Schiffahrt  gesperrt.  Die  Sperrung  erfolgt
durch  auf  Schwimmbalken  befestigte  quer  über  den
Fluß  gespannte  Drahtseile  und  ist  oberhalb  wie
unterhalb  der  Eisenbahnbrücke  bezeichnet  tags  durch
zwei  Paar  übereinander  angebrachte  rote  Bälle,
nachts  durch  2  Paar  übereinander  angebrachte  rote
Lichter.

Stettin,  den  2.  August  1915.

Königliches  Wasserbauamt.

386)  Bekanntmachung.

Der  im  Sommer  vorigen  Jahres  unterbrochene
Versuch  einer  Neubefeuerung  der  Haffrinne  wird.
Anfang  August  wieder  ausgenommen  werden.  Im
Laufe  des  Augusts  werden  zu  beiden  Seiten  der
Haffrinne  bei  Tonne  7  und  zwischen  den  Tonnen
13  und  14  je  2  weitere  Baken  symmetrisch  zur  Achse

 

bare  weiße  Festfeuer  beleuchtet.
Feuerhöhe  rd.  16  m  über  G.  W.
Angaben  über  die  Versuche  folgen.
Ungefähre  Lage  der  Baken  bei  Tonne  7  der
Haffrinne:  «
Br.  N.  53°  45  35“  Lg.  O.  14%  24  48“
Br.  N.  53°%  45°  30“  Lg.  O.  14°%  24  36"
Zwischen  Tonne  13  und  14:
Br.  N.  530  42°39“  g.  O.  140  28  47“
Br.  N.  53°  42°  34“  Lg.  O.  14°%  28  35“"“
Swinemünde,  den  24.  Juli  1915.
Königliches  Hafenbauamt.

Personalveränderungen
im  Bezirk  der  Kaiserlichen  Ober-Postdirektion  Stettin.
Verliehen  ist
das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse:
dem  Briefträger,  Unteroffizier  d.  Landst.  Friers.
aus  Greifswald,  dem  Postschaffner,  Gefreiten
d.  L.  Meyer  aus  Stralsund,  den  Landbriefträgern,
  Unteroffizieren  d.  Res.  Böttcher
aus  Grimmen,  Rosenthal  aus  Bilesewitz,
Kreis  Anklam  und  Wehrmann  Brandenburg
aus  Ueckermünde,  den  Postboten,  Unteroffizier
d.  Res.  Kurz  aus  Finkenwalde  und  Reservist
Bunke  aus  Regenwalde,  dem  Telegraphenarbeiter,
  Reservist  Reickert  aus  Stettin,  dem
Kanzlisten,  Feldpostsekretär  Weyrauther
und  dem  Postschaffner,  Feldpostschaffner  Armier
  aus  Stettin;
das  Großherzoglich  Mecklenburg-(Schwerinsche
  Militär-Verdienstkreuz
zweiter  Klasse:
dem  Postrat,  Armee-Postdirektor  Leister  aus
Stettin;
das  Herzogl.  Meiningensche  Ehrenkreuz
  für  Verdienste  im  Kriege  1914/15:
dem  Postsekretär,  Feld-Oberpostsekretär  Zimmermann
  aus  Stettin;
der  Charakter  als  Postsekretär:
den  Ober-Postassistenten  Conrad  und  Schmidt
in  Stettin,  Brand  in  Greifswald,  Passow
und  Schwartz  in  Demmin,  Splittgerber
in  Swinemünde;
der  Charakterals  Telegraphensekretärt
dem  Ober-Postassistenten  Faecks  in  Barth,  den
Ober-Telegraphenassistenten  Wawrczek  und
il  ke  in  Swinemünde,  Wolski  in  Stralund;

der  Titel  Ober-Postassistent:
den  Postassistenten  Klipps  in  Treptow  a.  Toll.,
Kohrt  in  Stettin  und  Schulz  in  Treptow

 

der  Haffrinne  mit  230  m  Abstand  errichtet  werden.

a.  Rega;  (Schluß  folgt.)

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

Hierbei  der  „Offentliche  Anzeiger“  und  „Sonderbeilage

Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Sietlir.

zum  Offentlichen  Anzeiger  des  Regierungs-Amtsblatts“.