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Erzeugung  darf  jedoch  in  dieser  Zeit  nicht  mehr  als  ein  Drittel  der  Erzeugung  ihres  gewöhnlichen
Betriebsumfangs  betragen.  Diese  Einschränkung  betrifft  auch  die  Erzeugung,  die  für  Aufträge  der  Heeresoder
  Marineverwaltung  bestimmt  ist,  soweit  nicht  ein  Betrieb  infolge  der  Einschränkung  außerstande
wäre,  die  übernommenen  unmittelbaren  oder  mittelbaren  Aufträge  der  Heeres=  oder  Marineverwaltung
rechtzeitig  fertigzustellen.

Für  die  Feststellung  des  gewöhnlichen  Betriebsumfanges  ist  maßgebend  die  Zahl  der  Spinnspindeln
  des  Betriebes  multipliziert  mit  der  Zahl  der  Stunden,  welche  diese  Spindeln  /im  Monat  Juni
1914  im  Betriebe  waren.,)  «  ,

Die  Baumwollspinnereien  haben  einen  Nachweis  über  ihren  gewöhnlichen  Betriebsumfang  und
die  ihnen  demnach  in  der  Zeit  vom  14.  August  bis  4.  September  1915  gestattete  Erzeugung  einzureichen.

Die  hierzu  erforderlichen  Meldescheine  sind  unverzüglich  mit  Postkarte  (nicht  Brief)  bei  dem  oben
bezeichneten.  Webstoffmeldeamt  (8  5  Absatz  2)  zu  erfordern.  Die  Meldescheine  sind  am  22.  August  1915
an  das  Königl.  Preuß.  Kriegsministerium,  Kriegs-Rohstoff-Abteilung,  Sektion  W.  II.  (Berlin  SW  48,
Verlängerte  Hedemannstraße  10)  einzureichen.  «  ·"

Nach  dem  4.  September  gelten  die  Vorschriften  des  §  5  auch  für  Baumwollspinnereien.

Baumwolle  und  Baumwollabgänge,  welche  bereits  vor  Bekanntmachung  dieser  Anordnungen
in  anderen  Betrieben  als  Spinnereien  in  Arbeit  genommen  worden  sind,  dürfen  aufgearbeitet
werden.

§  7.

Beschlagnahme  von  Gespinsten.

Die  in  den  Baumwollspinnereien  in  der  Zeit  vom  14.  August  bis  4.  September  1915  aus
Baumwolle  und  Baumwollabgängen  hergestellten  Gespinste  sind,  soweit  ihre  Herstellung  nicht  gemäß  §  5
dieser  Bekanntmachung  erlaubt  ist,  beschlagnahmt.  *

Die  beschlagnahmten  Gespinste  dürfen  weder  veräußert  noch  verarbeitet  werden.  Uber  ihre
Menge,  Art  und  Nummer  sind  befondere  Verzeichnisse  zu  führen.  Ihre  Packungen  (Kisten  usw.)  sind
mit  der  Aufschrift  „Beschlagnahmte  Gespinste“  zu  versehen.  )

Es  ist  eine  Anzeige  über  die  Menge,  Art  und  Nummer  der'  in  der  Zeit  vom  14.  August
bis  4.  September  1915  fertiggestellten  Gespinste  auf  einem  beim  Webstoffmeldeamt  durch  Postkarte  (nicht
Brief)  zu  erfordernden  Meldescheinzam  6.  September  an  das  Königl.  Preuß.  Kriegsministerium,  Kriegs-Rohstoff-Abteilung,
  Sektion  W.  .  (Berlin  SW  48,  Verlängerte  Hedemannstraße  10)  zu  erstatten.

8  8.
Freigegebene  Mengen.

Freigegeben  zu  beliebiger  Verwendung  verbleiben  den  Baumwolle  verarbeitenden  Betrieben,
welche  nicht  Baumwollspinnereien  sind,  10  Prozent  von  den  bei  Beginn  des  14.  August  1915  vorhandenen
  eigenen  Beständen  an  Baumwolle  und  Baumwollabgängen,  jedoch  mindestens  1000  kg  und
höchstens  5000  kg.  g.0

Ausnahmebewilligung.

Für  die  Genehmigung  von  Freigaben  von  Baumwolle  und  Baummwollabgängen  zu  einer  anderen
als  der  im  §  5  vorgesehenen  Berwendung,  für  die  Bewilligung  von  Ausnahmen  von  der  Erzeugungsbeschränkung
  des  §  6  aus  Gründen  eines  öffentlichen  Interesses,  sowie  für  die  Genehmigung  der  Veräußerung
  der  beschlagnahmten  Gespinste  (8  7)  ist  das  Königl.  Preuß.  Kriegsministerium,  Kriegs-Rohstoff-Abteilung,
  Sektion  W.  II.  (Berlin  8W  48,  Verlängerte  Hedemannstraße  10)  zuständig.

 

*)  Beispiel:  Es  liefen  in  einem  Betriebe  im  Juni  1914  5000  Spindeln.
an  21  Arbeitstagen  je  10  Stunden=  21  )  10)  5000  =  1050  000  Spindelstunden
"  (2  4X  80-  5000  =  160  000  „

zus.  25  Arbeitstage  itt::.  zus.  1210  000  Spindelstunden,
im  Durchschnitt  also  täglich  .5  —  48  400  Spindelstunden;  somit  zulässiger  Betrieb  in  der  Zeit  vom  15.  August  bis
4.  September  1915  einschließlich  «
48  400  X  10  (=  Zahl  der  Arbeitstage  vom  15.  August  bis  4.  September)
3  „

=  290  400  Spindelstunden  insgesamt.