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395  Bekanntmachung.

 

Enteignung  von  Grundeigentum.  .

Zur  Feststellung  der  Entschädigung  für  das  zur  Verlängerung  des  Güter=  und  Ladegleises  auf
Bahnhof  Freienwalde  i.  Pomm.  zu  enteignende,  in  der  Gemeinde  Freienwalde  belegene,  nachstehend
bezeichnete  Grundeigentum  habe  ich  den  unten  angegebenen  Termin  anberaumt.

Alle  Beteiligten  werden  gemäß  §  25  des  Gesetzes  über  die  Enteignung  von  Grundeigentum
vom  11.  Juni  1874  (G.-S.  S.  221)  aufgefordert,  ihre  Rechte  im  Termin  wahrzunehmen.  =

Beim  Ausbleiben  wird  ohne  ihr  Zutun  die  Entschädigung  festgestellt  und  wegen  Auszahlung
oder  Hinterlegung  der  Entschädigung  verfügt  werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8  Katastermäßige  Das  Grundstück  ·  Größe
BBaodeichnung  des  ist  verzeichnet  im  Wirt-  d  t
é  Grundstücks  Eigentümer  Grundbuch  schaftsart  4%  #nen
—  "  „  (Name,  Stand  und  Wohnort)  und  r1n  2  *
27.  Gemarkung  -  «  sgLage  rundfläche
8(Gemeinde)  8%  von
9  2.  #  bala  1  an
n  Termin  am  Montag,  den  16.  August  1915,  nachmittags  12¼  Uhr,
in  Freienwalde  i.  Pomm.  —  Bahnhof  —  an  Drt  und  Stelle.
1|  Freien-  1  932  Jacobi  Markus,  Kaufmann  Freien=  IV  2641  Acker  —  719P5
walde  1  767  in  Freienwalde  i.  Pomm.  walde  «
1.  Pomm.  I  «  ,  i.Pomm.i
Stettin,  den  10.  August  1915.
(Regierung.)  Der  Enteignungs-Kommissar:
Hennig,
Regierungsrat.
3926)  Bekanntmachung.

Gemäß  der  Verordnung  vom  13.  Juli  1898
zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen
  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  in

der  Fassung  des  Gesetzes  vom  24.  Mai  1898  —

zu  §  9  —  werden  hiermit  die  für  die  Vergütung
verabreichter  Fourage  maßgebenden  Durchschnitte  der
höchsten  Tagespreise  für  Hafer,  Heu  und  Stroh  mit
einem  Aufschlag  von  fünf  vom  Hundert  für  den
Monat  Juli  1915  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E  Der  Preis  beträgt  für
s  Name  50  kg.

2  des  H

3  eu

afer  Stroh
3  Hauptmarktortes  Haf  Aeß  ruen

S  4  4  4  T%
1Stetttn  —  *  52  2  63
2  Demminn..  —  630  442  326
31  Pasewalk  ..  .  .  .  .  —  4336%  085

 

 

 

 

 

*!)  Nurin  den  Monaten  Juni,  Juli  und  August.
Stettin,  den  9.  August  1915.
Der  Regierungs-Präsident.
397)  Max  Neumann  in  Charlottenburg,
Wielandstr.  37,  ist  zum  technischen  Aufsichtsbeamten

 

jund  zum  Rechnungsbeamten,  Dr.  Franz  Schaller
in  Gr.  Lichterfelde  Ost,  Goethestr.  9,  zum  Rechnungskbeamten
  der  Glas-Berufsgenossenschaft  bestellt  worden.

Stettin,  den  6.  August  1915.
Der  Regierungs-Präsident.

anderer  Behörden.
398)  Nach  neuerlichen  Feststellungen  des  Reichspostamts

  beläuft  sich  der  Betrag,  der  aus  den  Taschen

deutscher  Briefmarkensammler  durch  meist  neutrale
Händler  in  das  feindliche  Ausland  geflossen  ist,  auf
rund  ½  Million  .  Auf  Grund  der  88  4  und  9
des  Gesetzes  über  den  Belagerungszustand  vom
4.  Juni  1851  bestimme  ich  daher  für  den  Bezirk
des  II.  Armeekorps  mit  Ausschluß  des  Festungsbereichs
  Swinemünde:
Ankündigungen  von  Markenhändlern  aus  dem
neutralen  Auslande  oder  ohne  volle  Namensund
  Ortsangabe  dürfen,  wenn  sie  den  Anoder
  Verkauf  von  Briefmarken  betreffen,  in
Zeitschriften  und  Zeitungen  des  Korpsbezirks
nicht  aufgenommen  werden.
Zuwiderhandlungen  hiergegen  werden  gemäß
§  9  des  Gesetzes  über  den  Belagerungszustand  vom