Sonderamtsblatt

der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

 

Ausgegeben  am  19.  August  1915.

 

Bekanntmachung.

Am  16.  August  1915,  abends  zwischen  9½  und  10  Uhr,  ist  die  Sittendirne  Wilhelmine
  Gribenow,  geb.  Pruski,  32  Jahre  alt,  in  ihrer  Wohnung  in  Stettin,  Baumstraße  26/27,
Hinterhaus  1  Treppe,  von  einem  unbekannten  Manne  mit  einem  Handtuch  erdrosselt  worden.

Der  Täter,  der  beim  Verlassen  der  Wohnung  der  Griebenow  gesehen  worden  ist,  wird  wie  folgt
beschrieben:  Größe:  etwa  1,66—1,68  m,  schmächtig  bis  mittelstark,  einige  20  Jahre  alt;  er  trug  schwarzen
steifen  Hut,  dunklen  Anzug,  flatternde  Hose  (nach  Schifferart),  anscheinend  ohne  Schlips  und  Kragen.

Ich  setze  hiermit  für  die  Ermittelung  des  Täters  eine  Belohnung  von

500  Mark
aus.

Diese  Belohnung  erhält  derjenige,  welcher  Tatsachen  zur  Kenntnis  des  Herren  Ersten  Staatsanwalts
  in  Stettin  bringt,  die  zur  Ermittelung,  Uberführung  und  demnächstigen  Verurteilung  des  Täters
führen.

Haben  mehrere  Personen  zu  diesem  Erfolge  mitgewirkt,  so  wird  die  Belohnung  unter  Berücksichtigung
  des  Anteils  eines  jeden  an  dem  Erfolge  nach  billigem  Ermessen  an  sie  verteilt.

Stettin,  den  18.  August  1915.

Der  Regierungs-räsident.
von  Schmeling.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.,  Stettin.