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E.  Vergütung  für  Leistungen  im  Monat  Dezember  1914.
Die  einzulösenden  Vergütungsanerkenntnisse

 

 

 

Zinsbetrag
lauten  gernrnns
sind  ausgestellt  auf  über  sis  einschl.  sind  einzulösen  bei
August  191
24
Gemeinde  Cammin  i.  Pomm.  .  ...  .  .  ..  9—  24|  Kreiskasse  in  Cammin  i.  Pomm.
Pennkynyn  9—  —  24|  Regierungshauptkasse  Stettin
„  Stetitt4..  187  49  k  ,,
,Casekow,KrRandow.»...  9-——24  ,  ,

 

Stettin,  den  25.  August  1915.

Der  Regierungs-Präsident.

In  Vertretung:
Pr  A.  II.  8170  1.  von  Seebach.

Bekanntmachung.
Seitens  der  Zenfur  sind  vom  Vertriebe  nachstehende  Kriegspostkarten  ausgeschlossen  worden:

 

Lfd.  Nr.  Verlag  Bezeichnung  der  Karten

 

1Hauptvertriebsstelle  des  Bundes  Reklamemarke:  Gott  strafe  England.
der  Deutschen  in  Niederöster-  Er  strafe  es.
reich,  Braunschweig.

 

2  Max  Damm,  Bad  Harzburg.  Ansichtskarten  nach  vorgelegten  Bildern:

  Haut  sie,  daß  die  Lappen

fliegen,  daß  sie  all  die  Krämpfe

beiegen  in  das  klappernde  Geein.


 

3  C.  Siegfried,  Hannover,  Krieger=  Deutsches  Kriegs-Vaterunser  für
straße  17.  Italien.

 

 

Stettin,  den  27.  August  1915.

Der  Regierungs-Präsident.

Pr.  A.  II.  8681.  von  Schmeling.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.