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und  Dienstmädchens  Martha  Raasch,  beide  aus
Gülzow,  vom  Tode  des  Ertrinkens  die  Erinnerungs-Medaille
  für  Rettung  aus  Gefahr  zu
verleihen  geruht.
Stettin,  den  26.  August  1915.
Der  Regierungs-Präsident.
In  Vertretung:
von  Seebach.

420)0  Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben
mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  14.  d.  Mts.  dem
Kaufmann  Berthold  Friedmann  in  Charlotten--burg,
  der  am  7.  August  1913  bei  dem  Bootsunglück
bei  Swinemünde  den  Mittelschüler  Simon  Blatt
aus  Krakau  vom  Tode  des  Ertrinkens  gerettet  hat,
die  Erinnerungs-Medaille  für  Rettung  aus
Gefahr  zu  verleihen  geruht.

Stettin,  den  26.  August  1915.
Der  Regierungs-Präsident.
In  Vertretung:
von  Seebach.

421)  Bei  S.  Fischer,  Berlin  erscheinen
„Ostpreußische  Kriegshefte“,  auf  Grund  amtlicher
  und  privater  Berichte,  4  Hefte,  je  1  46.
Ihre  Anschaffung  für  Volks=  und  Lehrerbibliotheken
wird  empfohlen.  Der  Reinertrag  dient  dem  Wiederaufbau
  der  Provinz  Ostpreußen.

Stettin,  den  27.  August  1915.
Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.

anderer  Behörden.

122)  Saatziger  Kleinbahnen.

Die  Be=  und  Entladefristen  für  Wagenladungsgüter
  werden  vom  10.  September  bis  einschließlich
31.  Dezember  d.  Is.  auf  6  Tagesstunden  herabgesetzt.

Stettin,  den  24.  August  1915.

Kleinbahn-Abteilung
des  Provinzialverbandes  von  Pommern.

Naugarder  Kreisbahnen.

Die  Be=  und  Entladefristen  für  Wagenladungsgüter
  werden  für  die  Zeit  vom  10.  September  bis
zum  31.  Dezember  d.  Is.  auf  8  Tagesstunden  herabgesetzt.

Stettin,  den  24.  August  1915.
Kleinbahn-Abteilung
des  Provinzialverbandes  von  Pommern.

"*24)  Pyritzer  Kreisbahnen.

Die  Be=  und  Entladefristen  für  Wagenladungs- 



 

 

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zum  31.  Dezember  d.  Is.  auf  6  Tagesstunden
herabgesetzt.
Stettin,  den  24.  August  1915.
Kleinbahn-Abteilung
des  Provinzialverbandes  von  Pommern.

425)  Regenwalder  Kleinbahnen.
Die  Be=  und  Entladefristen  für  Wagenladungsgüter

  werden  vom  10.  September  bis  einschließlich

31.  Dezember  d.  Is.  auf  6  Tagestunden  herabgesetzt.
Stettin,  den  24.  August  1915.
Kleinbahn-Abteilung

des  Provinzialverbandes  von  Pommern.

Personalnachrichten.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben
Allergnädigst  geruht,  dem  Sanitätsrat  DUr.  Louis
TFreund  in  Stettin  den  Charakter  als  Geheimer
anitätsrat  zu  verleihen.

Seine  Mojestät  der  Kaiser  und  König  haben
Allergnädigst  geruht,  dem  Arzt  Dr.  Arthur  Herfurth,
  dem  Arzt  Dr.  Max  Joseph,  dem  Arzt
Dr.  Gustav  Schwarzwäller,  und  dem  Arzt  Dr.
Emil  Sprenger,  sämtlich  in  Stettin,  sowie  dem
Arzt  Dr.  Max  Wordell  in  Treptow  a.  Toll.  den
Charakter  als  Sanitätsrat  zu  verleihen.

Dem  Regierungs-Landmesser,  Steuerinspektor
Buhle  in  Stettin  ist  aus  Anlaß  seines  Ausscheidens
aus  dem  Staatsdienste  der  Rote  Adlerorden  4.  Klasse
Allerhöchst  verliehen  worden.

 

Personalveränderungen
im  Bezirk  der  Kaiserlichen  Ober-Postdirektion  Stettin.
Ubertragen  ist  eine  Hilfs-Referentenstelle
  bei  der  Ober-Postdirektion:
dem  Ober-Postpraktikanten  Willnow  in  Stettin.
Verliehen  ist
das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse:
dem  Postsekretär.  Unteroffizier  der  Landwehr  Eminger
  aus  Stralsund,  dem  Postassistenten,  Vizefeldwebel
  der  Reserve  Schleusner  aus
Naugard  (inzwischen  gefallen),  dem  Ober-Postassistenten,
  Feld-Postsekretär  Wendt  und
dem  Ober-Postschaffner,  Feld-Postschaffner
Schneider  aus  Stettin.
Etatsmäßig  angestellt  sind:
die  Telegraphengehilfinnen  Ella  und  Helene  Berndt
in  Stralsund.
Freiwillig  ausgeschieden  int:
der  Ober-Postassistent  Merlich  in  Stettin.
Gestorben  ist:

 

güter  werden  für  die  Zeit  vom  10.  September  bis

der  Postsekretär  Lange  in  Stettin.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.

Hierbei  der  „Offentliche  Anzeiger“  und  „Sonderbeilage  zum  Offentlichen  Anzeiger  des  Regierungs-Amtsblatts“.