Sonderamtsblatt

der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

 

Ausgegeben  am  10.  September  1915.

 

Der  Herr  Reichskanzler  (Reichsschatzamt)  gibt  folgendes  bekannt:

„Bei  der  zweiten  Kriegsanleihe  war  die  Ausgabe  von  Zwischenscheinen  nicht  vorgesehen.
  Dabei  hat  sich  die  Verabfolgung  der  Schuldverschreibungen  angesichts  der  überaus
großen  Zahl  (6  667  476  Stücke)  trotz  Anwendung  aller  zu  Gebote  stehender  technischer  Mittel
nicht  mit  der  erwünschten  Beschleunigung  durchführen  lassen  und  wird  noch  einige  Zeit  in
Anspruch  nehmen.  Um  solchen  Schwierigkeiten  bei  der  dritten  Kriegsanleihe  vorzubeugen,
sollen  bei  dieser  für  Beträge  von  1000  ./1  ab  Zwischenscheine  auf  Antrag  ausgegeben  werden.
Im  übrigen  wird  für  schnelle  Herstellung  der  Schuldverschreibungen,  soweit  nur  irgend  möglich,
Sorge  getragen  werden.  Hierbei  sollen  die  kleinen  Wertabschnitte  in  erster  Linie  Berücksichtigung
  finden.  Es  bedarf  nicht  der  Hervorhebung,  daß  eine  Verzögerung  in  der  Aushändigung
  der  Schuldverschreibungen  auf  die  Sicherheit  und  Rechtzeitigkeit  des  Zinsenbezuges
keinen  Einfluß  hat.  Dies  gilt  auch  von  den  Eintragungen  in  das  Reichsschuldbuch,  falls
dem  Zeichner  bei  der  großen  Zahl  der  Anträge  (annähernd  300  000)  die  Bescheinigung  über
die  Eintragung  noch  nicht  zugegangen  sein  sollte.“

Vorstehendes  wird  hiermit  bekannt  gemacht.

Stettin,  den  9.  September  1915.

Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.

 

Schriftleitung  im  Burean  der  Königlichen  Regierung.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.,  Stettin.