Sonder-Amtsblatt
der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

Ausgegeben  am  15.  September  1915.

 

 

Bekanntmachung.

Auf  Beschluß  des  Bundesrats  findet  im  Deutschen  Reiche  am  1.  Oktober  d.  Is.
eine  Viehzwischenzählung  statt.  Gezählt  werden  Pferde,  Nindvieh,  Schafe.  Schweine,
Ziegen  und  Federvieh.

Auch  bei  dieser  Zählung  ist  die  unentgeltliche  Mitwirkung  der  selbständigen
Ortseinwohner  bei  dem  Zeählgeschäft  in  Aussicht  genommen.  Zur  Erreichung  des
bedeutsamen  Zweckes  und  bei  der  Wichtigkeit  dieser  Zählungen  ist  die  Erwartung
berechtigt,  daß  das  Zählgeschäft  in  allen  Kreisen  der  Bevölkerung  wirksame  Förderung
finden  wird.

Ausdrücklich  wird  hervorgehoben,  daß  die  Zählung  wiederum  nur  amtlichen  statistischen,
keineswegs  aber  etwa  Steuerzwecken  dient.

Stettin,  den  11.  September  1915.

Der  Regierungs-Hräsident.

Pr.  A.  II.  Nr.  9317.  von  Schmeling.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.