der  Gemeinde  seines.  Wohnortes  zu  den  öffent=  Unternehmer,  insoweit  dazu  der  Grundbesitzer  seine

lichen  Gemeindeämtern  wählbar  und  nicht  MitgliedEEinwilligung  nicht  ausdrücklich  erteilt,  in  jedem

der  Genossenschaft  ist.  einzelnen  Falle  einer  besonderen  Erlaubnis  der
Wird  ein  Schiedsrichter  mit  Erfolg  abgelehnt,  Ortspolizeibehörde.  Eine  Zerstörung  von  Baulichworüber

  im  Streitfalle  die  Aufichsbsbörde  end-lkeiten  jeder  Art,  sowie  ein  Fällen  von  Bäumen  ist

gültig  entscheidet,  so  ist  der  Ersatzmann  aus  den  nur  mit  besonderer  Gestattung  des  Bezirksausgewählten

  Stellvertretern  oder  erforderlichenfalls  schusses  zulässig.  .

aus  den  wählbaren  Personen  durch  die  Aufsichts-  Stettin,  den  14.  September  1915.

behörde  zu  bestimmen.  Der  Bezirksausschuß.

§  26.

Die  von  der  Genossenschaft  ausgehenden  439)  Gemäß  §  11  Absatz  3  der  Wahlordnung
Bekanntmachungen  sind  unter  ihrem  Namen  zu  für  die  Handwerkskammer  in  Stettin  und  ihren
erlassen  und  vom  Vorsteher  zu  unterzeichnen.  Gesellenausschuß  vom  16.  August  1899  (Amtsblatt

Die  für  die  Offentlichkeit  bestimmten  Be=  von  1900  Stück  3)  werden  nachstehend  die  Namen
kanntmachungen  der  Genossenschaft  werden  in  das  der  für  die  Wahlperiode  1.  April  105  bis  31.
Kreisblatt  des  Kreises  Anklam  aufsgenommen,  März  1921  gewählten  Mitglieder  und  Ersatzmänner
sofern  nicht  die  ortsübliche  Bekanntmachung  allein  des  Gesellenausschusses  der,  Handwerkskammer  in

durch  diese  Satzung  vorgeschrieben  ist.  Stettin  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht:
½*½  827.  3.  Wahlbezirk.
Der  Eintritt  neuer  Genossen  und  das  Aus-  (Stadtkreis  Stettin.)

scheiden  von  Genossen  kann,  soweit  nicht  eine  *!;s5  „  .
rechtliche  Verpflichtung  vorliegt,  im  Wege  der  a)  Schneider  Karl  NKomanowsk  in  Stettin,

Vereinbarung  zwischen  den  Aufzunehmenden  oder  Bellevuestraße  56,  III,  als  Mitglied,
Ausscheidenden  und  dem  Vorstand  erfolgen.  Die  b)  Töpfer  Ernst  Vogtschild  in  Stettin,  Stol-Vereinbarung
  bedarf  der  Genehmigung  der  Auf-  tingstraße  45,  I,  als  Ersatzmann.
sichtsbehörde.  os  5.  Wahlbezirk.
Satzungsänderun  d  können  außer  durch  (Kreise  Usedom-Wollin,  Cammin,  Greifenberg,
Beschluß  der  Mitglieserversammlung  —  8  18  Regenwalde  und  Naugard.)  ·
Nr.  5  —  auch  von  dem  Minister  für  Landwirt-  a)  Schuhmachergeselle  Gustav  Prochnow  in
schaft,  Domänen  und  Forsten  angeordnet  werden.  Gollnow  als  Mitglied,
Berlin,  den  31  August  1915.  b)  Malergehilfe  Robert  Grsili  in  Gollnow
(I.  S.)  als  Ersatzmann.
Der  Minister  G.  Wahlbezirb.
für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten.Kreise  Köslin  und  Schlawe  mit  der  Stadt  Köslin)
Im  Auftrage:  a)  Maler  Wilhelm  Mews  in  Köslin,  Do-Peltzer.
  rothenstraße  9,  als  Mitglied,
b)  Müller  Heinrich  Hackbarth  in  Rügendes
  Königlichen  Regierungspräsidenten.  walde  als  Ersatzmann.
resp.  der  Königlichen  Regierung.  7.  Wahlbezirk.
438)  Ausführung  von  Vorarbeiten.  (Kreise  Stolp  und  Lauenburg  mit  den  Städten

Stolp  und  Lauenburg.)

Gemäß  §  5  des  Gesetzes  über  die  Enteignung  a)  Fleischergeselle  Paul  Meyer  in  Lauenburg
von  Grundeigentum  vom  11.  Juni  1874  (G.-S.  i.  Pom.  als  Mitglied,
S.  221)  wird  hierdurch  angeordnet,  daß  jeder  Be-  b)  Böttchergeselle  Julius  Mielke  in  Stolp
13  auf  seinem  d  und  Boden  Handlungen  ger  i.  Pom.,  Wollweberstraße  23,  als  Ersatzmann.
ehen  zu  lassen  hat,  die  zur  Vorbereitung  der
Herstellung  eines  Ausziehgleises  für  die  Kolberger  Stettin,  den  10.  September  1915.

 

Kleinbahn  auf  Bahnhof  Regenwalde  Nord  erforder-  Der  Regierungs-Präsident.
lich  sind.  Zum  Betreten  von  Gebäuden  und  ein-  In  Vertretung:
gefriedigten  Hof=  oder  Gartenräumen  bedarf  der  von  Seebach.

440)  Gemäß  §  11  Absatz  3  der  Wahlordnung  für  die  Handwerkskammer  in  Stettin  und  ihren
Gesellenausschuß  vom  16.  August  1899  (Amtsblatt  von  1900  Stück  3)  werden  nachstehend  die  Namen
der  für  die  Wahlperiode  1.  April  1915  bis  31.  März  1921  gewählten  Mitglieder  und  Ersatzmänner
der  Handwerkskammer  in  Stettin  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht: