a)  in  Stettin  selbst  im  Lokale  der  Renten-329



bankkasse,  Augustaplatz  Nr.  5,  1  Treppe,  an

den  Wochentagen  vormittags  von  9  bis
12  U

hr,
b)  von  auswärts  mit  der  Post,  frei,  unter

der  Adresse  der  unterzeichneten  Rentenbankdirektion,


c)  in  Berlin  im  Lokale  der  Rentenbankkasse,

3.

1ir.

9#

Klosterstraße  76,  I.
Den  Erneuerungsscheinen  ist  bei  der  Einreichung
  eine  Nachweisung,  genau  nach

dem  untenstehenden  Schema  —  in  einem

Exemplare  —  beizufügen.  In  derselben
sind  die  Erneuerungsscheine  nach  Klassen
—  die  höhere  der  niederen  vorangehend  —
sowie  innerhalb  jeder  Klasse  nach  der
laufenden  Rummerfolge  zu  ordnen,  und
es  muß  am  Schlusse  der  ersten  Seite,
gleichviel,  ob  die  Einreichung  in  Stettin  selbst
oder  von  auswärts  mit  der  Post  erfolgt,
die  vom  Einliefernden  ausgefertigte
und  vollzogene  Quittung  über  den
Empfang  der  neuen  Zins=  und  Erneuerungsscheine
  gleich  mit  enthalten
sein.  Die  sorgfältige  und  richtige  Aufstellung
  der  begleitenden  Nachweisung  wird

zur  Vermeidung  von  Weiterungen  dringend

empfohlen.  Formulare  zu  den  Nachweisungen
  werden  von  der  Rentenbankkasse
in  Stettin,  sowie  von  sämtlichen  Kreiskassen
der  Provinz  Pommern  vom  10.  Oktober  d.  Js.
ab  unentgeltlich  verabreicht.  -

.  Werden  die  Erneuerungsscheine  im

Lokale  der  Rentenbankkasse  abgegeben
(zu  2  a),  so  erhält  der  Einliefernde  entweder
sofort  die  neuen  Zins=  und  Erneuerungsscheine
  oder  eine  Gegenbescheinigung,  worin
ein  bestimmter  Tag  angegeben  wird,  an
welchem  dann  die  Empfangnahme  der  neuen
Zins=  und  Erneuerungsscheine  gegen  Rückgabe
  der  Gegenbescheinigung  zu  bewirken  ist.
Werden  die  Erneuerungsscheine  mit
der  Post  eingereicht  (zu  2b),  so  erfolgt
innerhalb  14  Tagen  nach  der  Absendung
entweder  die  Zusendung  der  neuen  Zinsund
  Erneuerungsscheine  oder  eine  Benachrichtigung
  an  den  Einsender  über  die  obwaltenden
  Hindernisse.  Sollte  weder  das
eine  noch  das  andere  geschehen,  so  ist  der
unterzeichneten  Rentenbankdirektion  davon
gleich  nach  Ablauf  der  14  Tage  mittels  eingeschriebenen
  Briefes  Anzeige  zu  erstatten.

uSind  Erneuerungsscheine  abhanden  gekommen,

  so  müssen  behufs  Verabreichung
der  neuen  Zins=  und  Erneuerungsscheine  „die
betreffenden  Rentenbriefe  der  unterzeichneten
Rentenbankdirektion  mittels  besonderer  Eingabe
  eingereicht  werden,  und  es  ist  in  solchem

 

Falle  den  Inhabern  der  fraglichen  Rentenbriefe
  anzuraten,  diese  Einreichung  bis  zum
20.  Oktober  1915  zu  bewirken,  damit  nicht
etwa  vorher  die  Ausreichung  der  neuen  Zinsund
  Erneuerungsscheine  an  einen  anderen
auf  Grund  der  in  seinen  Händen  befindlich
gewesenen  und  von  ihm  vorgelegten  Erneuerungsscheine
  erfolgt.
Stettin,  den  2.  September  1915.

Königliche  Direktion  der  Rentenbank.

 

Zinsschein-Reihe

 

 

Provigz

 

 

(Für  jede  Provinz  ist  eine  besondere  Nachweisung
einzureichen.)

 

Geschäfts-Nr.  Geschäfts-Nr.  .
Zu  den  umstehend  verzeichneten  Rentenbriefen,
nämllch:
......  StückLit.qu3000-ø--5
......  ,,  ,,G,,1500«-.....,,
......  »  ,,H,,300-,,
......  ,,.I75,,.-,,
......  „  „  K,  30  „  „
Zus.  Stück  übr  MA
sind  die  Zinsscheine  Nr.  1  bis  16  und  Erneuerungsscheine

  ausgereicht  worden.
Ort  „den  .  .  .t
(Bestell-Postanstalt)

(Name  und  Stand  des

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einreicherggggggg  ...
Erneuerungsscheine  zu  Rentenbriefen
S.  Betrag
2  zusammen
Hit.  Rummer]einzeln  ür
S  jede  Klasse
4  %
11  PF  10  3000
2  346  3000  6000
36ö  41  1500
4  53  1500  3000
51  H  112  300  300
Summe.  9300
443)  Bekanntmachung.

Am  1.  Januar  1916  kommen  die  nachstehend
bezeichneten  zur  Tilgung  ausgelosten  Kreis-Anleihe-