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verwendbar.  Nur  das  Füttern  von  Bucheln  und  Buchelkuchen  an  Pferde,  Esel  und  Maulesel  hat
bedenkliche  Krankheitserscheinungen  zur  Folge.  .

Roßkastanien  können  frisch  an  Milch=  und  Mastvieh  in  Gaben  bis  zu  3  kg,  an  Pferde  bis
zu  1½  kg,  an  Schafe  und  Schweine  bis  ½  kg  auf  den  Kopf  und  Tag  verabreicht  werden.

Die  Schalen  von  Eicheln,  Bucheln  und  Roßkastamen  sind  schwer  verdaulich;  der  Erfolg  der
Fütterung  ist  daher  ein  befserer,  wenn  die  Früchte  geschält  verfüttert  werden.  Die  Schalen  der  Eicheln
können  nach  vorangegangenem  Darren  durch  Dreschei,  die  der  Bucheln  auf  jeder  Mahlmühle
entfernt  werden.

Besonders  zu  empfehlen  ist  das  Dämpfen  oder  Kochen  der  Früchte  und  ihre  Vermischung  mit
dem  übrigen  Futter.

LErd  von  lufttrockenen  oder  gedörrten  Eicheln,  Bucheln  oder  Roßkastanien  kann  mit  der
oben  schon  erwähnten  Ausnahme  für  alle  Tierarten  wie  anderes  Kraftfutter  Verwendung  finden.

Das  Sammeln  der  Eicheln  und  Bucheln  erfolgt  in  der  Regel  nach  dem  natürlichen
Abfall.  Nux  Bucheln  für  die  Olmühlen  sammelt  man  auch  gern  vor  dem  Abfall,  indem  man  die  fruchttragenden
  Aste  mit  umwickelten  Axten  abklopfen  und  die  Bucheln  auf  untergebreitete  Tücher  fallen  läßt.

Die  schon  abgefallenen  Früchte  werden  mit  der  Hand  aufgelesen  oher  durch  Zufammenfegen
von  Laub  und  Früchten  und  nachfolgende  Aussonderung  der  Früchte  mittels  Auslesens,  Werfens  oder
Siebens  der  zusammengefegten  Masse  gewonnen.  Für  alles  Sammeln  sind  tunlichst  nur  trockene  Tage
zu  wählen.  Auch  an  diesen  sollte  das  Sammeln  erst  nach  dem  Abtrocknen  des  Taues  beginnen.  Das
Sammeln  von  Bucheln,  die  der  Olbereitung  dienen  sollen,  muß,  soweit  es  nicht  vor  dem  Abfall
Feschiehe  möglichst  bald  nach  diesem  stattfinden,  weil  ein  längeres  Liegen  der  Bucheln  im  Walde  den

eschmack  des  Ols  beeinträchtigt.
Eicheln  und  Bucheln  müssen  trocken  und  kühl  aufbewahrt  werden.  Die  Aufbewahrung
kann  erfolgen  auf  Speicher-Böden  oder  im  Freien.  Die  Aufbewahrung  auf  Böden  ist  die  beste  und
sicherste.  Je  mehr  Waldfeuchtigkeit  den  Früchten  noch  anhaftet,  desto  niedriger  müssen  sie  geschüttet,
desto  luftiger  muß  der  Boden  gehalten  und  desto  häufiger  müssen  die  Früchte  umgestochen  werden.
Die  Früchte  dürfen  keinesfalls  höher  als  20—30  em  geschüttet  und  müssen  anfangs  und  so  lange
sie  noch  äußerliche  Feuchtigkeit  zeigen,  täglich  ein  bis  zweimal,  später  alle  zwei  Wochen  einmal
umgestochen  werden.
Können  die  Früchte  nicht  sofort  aus  dem  Wald  auf  den  Boden  gebracht  werden,  oder  stehen
Böden  überhaupt  nicht  zur  Verfügung,  so  werden  sie  am  besten  im  Walde  selbst,  und  zwar  entweder
in  offenen  Gräben  oder  in  Mieten  aufbewahrt.  Die  Gräben  sind  auf  trockenem  Grund  etwa  2,5  m
breit  und  30  cm  tief  mit  senkrechten  Wänden  anzulegen  und  erhalten  ein  2  m  hohes  Strohdach,  dessen
Giebelseiten  nach  Bedarf  geöffnet  oder  zugesetzt  werden  können.  Ein  um  die  ganze  Anlage  herumlaufender
  Graben  schützt  die  Früchte  vor  Mäusen.  Nasse  Früchte  bleiben  am  besten  zunächst  auf  einem
hierfür  zugerichteten  Trockenplatz  ganz  dünn  verteilt  im  Freien  und  kommen  erst  in  den  Graben,  nachdem
sie  äußerlich  gut  abgetrocknet  sind.  Der  Graben  darf  nicht  seiner  ganzen  Länge  nach  mit  Früchten
angefüllt  werden,  damit  das  Umstechen  von  einer  Seite  zur  anderen  bequem  erfolgen  kann.  Das
Umstechen  der  Früchte  ist  im  Graben  ebenso  zu  handhaben  wie  auf  dem  Boden.
Auch  in  Mieten  kann  man  die  gehörig  abgetrockneten  Früchte  einlegen,  die  Aufbewahrung  in
offenen  Gräben  ist  aber  sicherer.  Die  Mieten  müssen  auf  trockenem,  möglichst  durchlässigem  Boden
angelegt  werden.  Sie  erhalten  eine  Decke  von  Laub,  Moos  oder  Stroh,  die  mit  Dunstkanälen  zu
versehen  und  mit  zunehmender  Kälte  zu  verstärken  ist.  Tritt  Frost  ein,  so  wird  eine  Erddecke  aufgebracht.
  Auch  hier  empfiehlt  sich  zum  Schutz  gegen  Mäuse  ein  Umlaufgraben.
Um  die  Früchte  dauernd  haltbar  zu  machen,  werden  sie  zweckmäßig  auf  Malzdarren,  in  Ziegelöfen,
  auf  dem  Mauerwerke  der  Dampfkessel,  in  Backöfen  usw.  gedörrt.  Bucheckern,  die  für  Olgewinnung
bestimmt  sind,  dürfen  höchstens  auf  300  C.  erhitzt  werden,  bis  sie  eine  hellbraune  Farbe
annehmen.  Bei  Anwendung  größerer  Wärmegrade  wird  ihr  Wert  für  die  Olgewinnung  bedeutend
herabgemindert.
Die  Bezugsvereinigung  der  deutschen  Landwirte,  Berlin  W  35,  Potsdamer
  Straße  30,  bezahlt  für  gute  Ware  in  gesunder  Beschaffenheit  von
mindestens  mittlerer  Art  und  Güte  lose  in  Waggonladungen  von  10000  kg
(200  Zir.)  frei  Waggon  ab  Verladestation  für  100  kg  .(2  Ztr.)
für  Eicheln  lufttrocken  (nicht  mehr  als  40  ½%  Wasser)  19.#
für  Eicheln  gedarrt  (nicht  mehr  als  15%  Wasser  und
gequetschttt  32  „

für  Eicheln,  ganze,  gedörrt  (nicht  mehr  als  15%  Wasser)  34  „

für  bicheln  gedörrt  (nicht  mehr  als  15%  Wasser)  und
gescählltt  ...  .......

 

 

 

 

 

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