462)

Bekanntmachung.

Enteignung  von  Grundeigentum.

Zur.  Feststellung  der  Entschädigung  für  das  zur  Erweiterung  der  Lokomotiowerkstätte  in
Stargard  i.  Pom.  zu  enteignende,  in  der  Stadtgemeinde  Stargard  i.  Pom.  belegene,  nachstehend
bezeichnete  Grundeigentum  habe  ich  den  unten  angegebenen  Termin  anberaumt.

Alle  Beteiligten  werden  gemäß  §  25  des  Gesetzes  über  die  Enteignung  von  Grundeigentum
vom  11.  Juni  1874  (G.-S.  S.  221)  aufgefordert,  ihre  Rechte  im  Termin  wahrzunehmen.

Beim  Ausbleiben  wird  ohne  ihr  Zutun  die  Entschädigung  festgestellt  und  wegen  Auszahlung
oder  Hinterlegung  der  Entschädigung  verfügt  werden.  "

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8  Katastermäßige  .
Bezeichnung  des  Des  Grundstück  Wirt-  Größe
Grundstück  ist  verzeichnet  im  der  zu  entrundstücks
  Eigentümer  Grundbuch  sschaftsartt  5  5
3  (Nam,  Stand  und  Wohnort)  und  Eitnenden
2  8  Grundfläche
Gemarkung  —  4
S(Gemeind..  Lage
S  (Gemeinde)  *2s  von  5
—  4  haf  a|  om
Termin  am  Dienstag,  den  5.  Oktober  1915,  vormittags  10¾  Uhr,
in  Stargard  i.  Pom.  an  Ort  und  Stelle
11  Stargard6  373  Hufenfeld-Aufsichts-Kommission  —  —  —  Feldweg  —  7  13
i.  Pom.  92  in  Stargard  i.  Pom.  -  '
374  —  —  —  Seldweg—  is  29
92  #
370  —Graben-—  “  88
97  lauf

Stettin,  den  28.  September  1915.

Der  Enteignungs-Kommissar:
Hennig,
Regierungsrat.

468)  Am  1.  November  d.  Js.  findet  die

Prüfung  zur  Aufnahme  von  Seeleuten  in  die
Steuermannsklasse  der  Königlichen  Navigationsschule
  zu  Stettin-Grabow  für  den  am  1.  November
d.  Is.  beginnenden  neuen  Kursus  im  Schulgebäude
  statt.

Gesuche  um  Zulassung  zu  dieser  Prüfung  sind
rechtzeitig  vorher  schriftlich  bei  dem  Kuratorium
anzubringen  und  können  im  Schulgebäude  in
Grabow  a.  O.  abgegeben  werden.

In  der  Prüfung  hat  der  Aufzunehmende
nachzuweisen:

1.  Kenntnis  der  deutschen  Sprache  bis  zur

auszudrücken  und  eine  leserliche

  

der  Grundrechnungsarten  mit  gewöhnlichen
  Brüchen,  Dezimalbrüchen  und
Buchstaben,  Fertigkeit  im  Rechnen  mit  Proportionen
  und  Übung  in  der  Ausziehung
von  Quadratwurzeln;

3.  Kenntnis  der  einfacheren  Sätze  über  die

sich  mündlich  und  schriftlich  ver- 



Gleichheit  von  Winkeln,  sowie  über  die
Kongruenz,  Ahnlichkeit  und  Gleichheit  von
Dreiecken,  Kenntnis  der  einfacheren  Sätze
vom  Kreise  und  von  Winkeln  im  Kreise,
Übung  im  Lösen  leichter  Konstruktions=  und
Rechnungsaufgaben  vermittelst  der  Lehratze;



4.  Kenntnis  der  politischen  und  nautischen  Geographie,
  so  wie  sie  für  einen  Schiffsoffizier
erforderlich  ist,  sowie  einige  Vorbereitung
in  der  mathematischen  Geographie.

Der  neue  Kursus  in  der  Schifferklasse  beginnt
  ebenfalls  am  1.  November  d.  Is.

In  die  Schifferklasse  wird

als  Schifferschüler
nur  aufsgenommen,  wer  in  Deutschland  entweder
als  Seesteuermann  zugelassen  ist  oder  die  Steuermannsprüfung
  bestanden  hat,  und
als  Steuermannsschüler

nur,  wer  an  einer  deutschen  öffentlichen  Navigationsschule
  einen  Steuermannskursus  bereits
ganz'  oder  zum  größten  Teile  durchgemacht  hat.