Amtsblatt

der  Königlichen  Regierung  zu  Stettin.

 

Stück  41.

Ausgegeben  den  9.  Oktober

1915.

Inhalt:  Inbalt  der  Gesetzblätter,  S.  363.  —  Satzung  der  Genossenschaft  zur  Bodenverbesserung  von  Wiesenflächen  in

der  Gemarkung  Jasenitz  in  Jasenitz  im  Kreise  Randow,
Polizei-Verordnung,  S

—  Einziehung  von  Tetanus-Sera,  S.  367

363.  —  Einziehuug  von  Diphtherie-Heilsera,  S.  367.
368.  —  Marktpreise  für  den  Monat

September  1915  im  Regierungsbezirk  Stettin,  S.  368.  —  Bekunntmachung,  betreffend  Genehmigung  der  Satzung

der  Quilitzer  Wassergenossenschaft  in  Quilitz  im  Kreise  Usedom-Wollin,  S.  369

Bestellung  des  Strommeisters

  Hoffmann  in  Westdievenom  zum  strom-,  hafen-  un  schiffahrts-polizeilichen  Exekutivbeamten,  S.  370.  —

Auslosung  von  Rentenbriefen  der  Provinz  Pommern,  S.  370.
mandierenden  Generals  des  II.  Armeekorps  vom  29.  9.  1915,  S.  372
Kreise  Saatzig,  S.  372.  —  Schiffahrtssperre,  S.

—  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  Kom-2
  &amp;  I  5%  2t-  im

 

372.  —  Perfonalnachrichten,  S.  372.

 

Wer  Brotgetreide  verfüttert,  versündigt  sich  am  Waterlande  und  macht
sich  strafbar.  ·

 

Reichs-Gesetzblatt.

(Nr.  4894.)  Bekanntmachung  über  die  Errichtung
von  Preisprüfungsstellen  und  die  Versorgungsregelung.
  Vom  25.  September
1915.

(Nr.  4895.)  Bekanntmachung  über  zuckerhaltige
Futtermittel.  Bom  25.  September  1915.

(Nr.  4896.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Preise
für  zuckerhaltige  Futtermittel.  Vom
25.  September  1915.

(Nr.  4897.)  Bekanntmachung  über  den  Kleinhandel
mit  Kerzen.  Vom  25.  September  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  27.  September  1915.

(Nr.  4898.)  Bekanntmachung  über  Freigabe  von
Branntwein  zur  Versteuerung  im  Oktober,
  November  und  Dezember  1915.
Vom  25.  September  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  28.  September  1915.

Gesetz-Sammlung.

(Nr.  11461.)  Verordnung  über  weitere  Verlängerung
der  Gültigkeit  der  Verordnung  vom
11.  September  1914,  betreffend  ein
vereinfachtes  Enteignungsverfahren  zur
Beschaffung  von  Arbeitsgelegenheit  und
zur  Beschäftigung  von  Kriegsgefangenen.
  Vom  25.  September  1915.
Ausgegeben  zu  Berlin,  den  30.  September  1915.

 

Verordnungen  und  Behkanntmachungen

höchster  und  höherer  Behörden.

475)  Satzung
der  Genossenschaft  zur  Bodenverbesserung
von  Wiesenflächen  in  der  Gemarkung  Jasenitz
in  Jasenitz  im  Kreise  Randow.

Auf  Grund  des  82  der  Verordnung  über  die
Bildung  von  Genossenschaften  zur  Bodenverbesserung
  von  Moor-,  Heide=  und  ähnlichen  Ländereien
vom  7.  November  1914  (Gesetzsamml.  S.  165)
wird  nach  Anhörung  der  Beteiligten  folgende
Satzung  erlassen:

81.

Die  Genossenschaft  führt  den  Namen:
„Genossenschaft  zur  Bodenverbesserung  von  Wiesenflächen
  in  der  Gemarkung  Jasenitz“  und  hat  ihren
Sitz  in  Jasenitz.

2

Die  Genossenschaft  bezweckt,  nach  dem  allgemeinen
  Plane  des  Vorstandes  des  Meliorationsbauamts
  in  Stettin  vom  19.  März  1915  die  darin
bezeichneten  Grundstücke  unter  Beschaffung  der  Vorflut
  und  gleichzeitiger  Herstellung  der  erforderlichen
Wege  und  Gräben  in  Acker,  Wiese  oder  Weide
umzuwandeln  und  nach  Bedarf  zu  bewirtschaften
und  zu  nutzen.

Der  Plan  besteht  aus:

1.  einem  Erläuterungsberichte  nebst  Übersichtskarte,
  aus  der  die  Grenzen  des  Genossenschaftsgebiets
  hervorgehen;

 