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von  ihnen  beauftragten  görperschaften  oder  die
Deutsche  Landwirtschaftsgesellschaft.
Berlin,  den  8.  Oktober  1915.
Der  Minister
für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten.
Frhr.  von  Schorlemer.
Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe.
«  Im  Auftrage:
Lusensky.
Der  Minister  des  Innern.
Im  Auftrage.
Freund.
An  die  Herren  Regierungspräsidenten.

des  Königlichen  Megierungspräsidenten
resp.  der  Königlichen  Regierung.

499)  Bekanntmachung.
Die  Schonzeit  für  Rehkälber  wird  innerhalb
des  Regierungsbezirks  Stettin  auf  das  ganze  Jahr
ausgedehnt,  in  Eigenjagdbezirken  von  mindestens
eintausendfünfhundert  Hektar  Größe  jedoch  auf  den
gesetzlichen  Zeitraum  vom  1.  Januar  bis  31.  Oktober
für  den  Fall  und  so  lange  eingeschränkt,  wie  die
Rehiagd  in  dem  betreffenden  Eigenjagdbezirk  nicht

 

zu  einem  Teile  verpachtet  ist.  Eine  Verpachtung
der  Rehjagd  im  Ganzen  auf  einem  Eigenjagdbezirk

von  mindestens  eintausendfünfhundert  Hektar  Größe

schließt  die-Beschränkung  der  Schonzeit  nicht  aus.
In  den  Bezirken,  die  von  den  oben  erwähnten
Jagdberechtigten  zu  ihrem  Eigenjagdbezirk  hinzugepachtet

  sind,  verbleibt  es  bei  der  auf  das  ganze  Kalenderjahr.

  ausgedehnten  Schonzeit  für  Fehbäcber.
den  Polizeibezirk  der  Stadt  Stettin  unter

Ausschuß  der  im  Polizeibezirk  liegenden  städtischen

Forsten  wird  die  Schonzeit  für  Rehkälber  für  die

Monate  November  und  Dezember  aufgehoben.
Dieser  Beschluß  gilt  nur  für  das  Jahr  1915.
Stettin,  den  13.  Oktober  1915.

Deer  Bezirksausschuß  zu  Stettin.

300)  Auf  Grund  des  §  40  der  Jagdordnung
vom  15.  Juli  1907  in  Verbindung  mit  §  107
des  Zuständigkeitsgesetzes  vom  1.  August  1883  wird
für  den  Regierungsbezirk  Stettin  bestimmt,  daß  die
Jagd  auf  Rebhühner,  Wachteln  und  schottische  Moorhühner
  mit  dem  Ablauf  des  11.  Dezember  1915,
die  Jagd  auf  Birk-,  Hasel=  und  Fasanenhennen  mit
dem  Ablauf  des  12.  Februar  1916  geschlossen  wird.

Stettin,  den  16.  Oktober  1915
Der  Bezirksausschuß  zu  Stettin.

501)  Seitens  der  Zenfur  sind  nachstehende  Kricgsposikarten  und  Kriegsbilderbogen  vom  Vertriebe

ausges  chlossen  worden:

 

 

 

 

„Archt-.  «  Verlag  Bezeichnung  der  Karten

651  Brück  &amp;  Sohn,  Meißen  Husarenkaserne  Großenhain  und  Flugplatz.
657  H.  6  Abshagen,  Dresden  Ich  habe  es  nicht  gewollt!

682  O.  &amp;  R.  Becker,  Dresden  Völkerhymne.  (II.  Fassung  mit  großem  Reklameaufdruck

für  Schwimmseife  von  Kurt  Porstoffer.  Die  erste
-  .  Fassung  ist  genehmigt.)
687  Paul  Trabert,  Leipzig  Bayerische  Truppen  im  Kampf  mit  Italienern.
722  Mar  Bergmann,  Leipzig  Jetzt  geht's  wieder  feste  druff.
Wann  kommen  denn  die  nächsten  Liebesgaben?

Stettin,  den  13.  Oktober  1915.

Der  Regierungs-Präsident.

.  In  Vertretung:
von  Seebach.
502  Seitens  der  Zensfur  sind  vom  Vertriebe  nachstehende  Kriegsdrucksachen  ausgeschlossen  worden:

 

 

 

Verlag  Bezeichnung

1.  Otto  Spintler,  Gotha  Doppeldecker,  Krips.

2.  „  ,,  ,,  L.  V.  G.  Doppeldecker  Eluglehrer  Charlet  der  Gothaer
Waggonfabrih).

3.  „  ,,  ,,  U.  50  Doppeldecker.

4.  „  „  „  15.  18589,  Beste  Luftgrüße  im  Kriegsjahre  1915  (mit

—  Text:  Gotha  ist  bekannt  als  Gartenstadt,  doch  jetzt

.  noch  mehr  als  Fliegerstadt).

5.  Deutsche  Flugzeugtechnik.

 

Stettin,  den  15.  Oktober  1915.

Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.