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der  Königlichen  Generalkommission
ir  die  Provinzen  Brandenburg  u.  Pommern.

513)  Öffentliche  Bekanntmachung.
Folgende  bei  uns  anhängige  Auseinanderjsungen:



1.  Hökendorf,  wirtschaftliche  Zusammenlegung  der
sogenannten  Sallun-Wiesen  am  Damm'schen
See.  H.  3.  Kreis  Greifenhagen.

2.  Regelung  von  Marwitz,  insbesondere  Verteilung
  von  1000  #  Kaufgeld  für  ein  gemeinschaftliches
  Grundstück.  M.  7.  Kreis  Greifenhagen.


3.  Regelung  von  Pommerensdorf,  insbesondere
Verteilung  der  Kaufgelder  für  gemeinschaftliche
Anlagen  unter  die  Berechtigten.  P.  15.  Kreis
Randow.

4.  Ablösung  des  auf  Grundstücken  von  Jacobshagen
  haftenden  Domänenzinses.  J.  4.  Kreis

Saatzig.

Ablösung  des  auf  Grundstücken  von  Jacobshagen
  für  die  Schulklasse  der  Stadtgemeinde
dort  haftenden  Speisegeldes.  J.  3.  Kreis
Saatzig.

6.  Ablösung  des  auf  Grundstücken  von  Temnick
für  die  Realgemeinde  dort  haftenden  Weidegeldes.
  T.  10.  Kreis  Saatziig.

7.  Ablösung  des  auf  den  Grundstücken  der
Büdner  in  Quilitz  für  die  bäuerlichen  Wirte
dort  haftenden  Weidegeldes.  QO.  2.  Kreis
Usedom-Wollin.

8.  Ablösung  des  auf  dem  Grundstücke  Band  l

Blatt  201  von  Quilitz  haftenden  Grundgeldes.

Q.  1.  Kreis  Usedom-Wollin

Or

 

werden  zur  Feststellung  der  Legitimation  der  Beteiligten
gemäß  §  109  und  Artikel  15  der  Gesetze  vom  2.
März  1850  (G.-S.  S.  77  und  139)  und  zur  Ermittelung
  unbekannter  Teilnehmer  nach  den  88  10
bis  12  des  Gesetzes  vom  7.  Juni  1821  (G.-S.
S.  53)  und  den  §8  24  bis  27  der  Verordnung
vom  30.  Juni  1834  (G.-S.  S.  90)  hierdurch  bekannt
  gemacht.

Alle  noch  nicht  zugezogenen  Personen,  die  bei
den  erwähnten  Auseinandersetzungen  an  den  dabei
beteiligten  Grundstücken,  Gerechtigkeiten  und  Kapitalien
  Eigentums=  oder  Besitzansprüche  oder  sonstige
Rechte  zu  haben  vermeinen,  werden  aufgefordert,
ihre  Ansprüche  binnen  6  Wochen,  spätestens  in  dem
am  22.  Januar  1916,  vormittags  11  Uhr,
in  unserem  Dienstgebäude,  Bahnhofstraße  Nr.  2  im
Generalbureau  anstehenden  Termine  anzumelden
und  zu  begründen.

Frankfurt  a.  d.  O.,  den  16.  Oktober  1915.

Königliche  Generalkommission
für  die  Provinzen  Brandenburg  und  Pommern.

Personalveränderungen
im  Bezirke  der  Königlichen  Generalkommission  für  die
rovinzen  Brandenburg  und  Pommern.

Der  Ober-Regierungsrat  Engelkamp  aus
Breslau  ist  an  die  Generalkommission  zu  Frankfurt
  a.  O.  versetzt  und  mit  der  Stellvertretung  des
Generalkommissions-Präsidenten  in  Behinderungsfällen

  betraut  worden.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.

ôHierbei  der  „Offentliche  Anzeiger"“  und  „Sonderbeilage  zum  Offentlichen  Anzeiger  des  Regierungs-Amtsblatts“.