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Ausnahmsweise  soll  die  Gültigkeit  des  alten
Eichscheins  noch  bis  zur  Beendigung  dieser  ersten
Reise  dauern,  wenn  sich  am  Ort,  an  dem  das
Schiff  stillgelegen  hat,  oder  an  dem  die  Einnahme
der  Ladung  erfolgt,  keine  Schiffseichbehörde  befindet
und  das  zuvorige  Aufsuchen  derselben  für  den
Schiffer  mit  erheblichen  Opfern  an  Zeit  und  Geld
verknüpft  sein  würde.

Für  den  Bereich  der  Elbeichordnung  hat  der
Bundesrat  eine  gleiche  Anordnung  beschlossen.

Berlin,  den  13.  Oktober  1915.

Der  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten.

Im  Auftrage:
Bredow.
Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe.
Im  Auftrage:
Lusenky.
Der  Finanzminister.
Im  Auftrage.
Halle.

517)  Die  Ziehung  der  Gegenstandslotterie  für
die  Gewerbe-,  Industrie=  und  Kunstausstellung
Minden  1914  ist  mit  meiner  Zustimmung  vom
23.  und  24.  November  auf  den  11.  und  13.  Dezember
  d.  Is.  verlegt  worden.

Berlin,  den  27.  Oktober  1915.
Der  Minister  des  Innern.
Im  Ruftragev.
  Jarotzky.

des  Königlichen  Regierungspräsidenten
resp.  der  Königlichen  Regierung.

518)  Seine  Majestät  der  König  haben  auf
Antrag  des  Herrn  Ministers  für  Handel  und  Gewerbe
  durch  Allerhöchsten  Erlaß  vom  26.  September
d.  Is.  zu  genehmigen  geruht,  daß  die  Königlich
Preußischen  Navigationsschulen  und  Navigationsvorschulen
  künftig  „Seefahrtschulen“  und  „Seefahrtvorschulen“,
  die  Navigationsschuldirektoren
"Seefahrtschuldirektoren"“  sowie  die  Navigationslehrer
  und  Navigationsvorschullehrer  „Seefahrtschullehrer“
  und  „Seefahrtvorschullehrer“
genannt  werden.

Stettin,  den  31.  Oktober  1915.
Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.

der  Königlichen  Direktion  der  Rentenbantk.

5192  Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  §8  39,  41,  und  47  des  Gesetzes
vom  2.  März  1850  wegen  Errichtung  von  Rentenbanken,
  sowie  des  §  6  des  Gesetzes  vom  7.  Juli
1891,  betreffend  die  Beförderung  der  Errichtung
von  Rentengütern,  wird  am

11.  Rovember  1915,  vormittags  9  Uhr,

 

in  unserem  Geschäftslokale,  Augustaplatz  Nr.  5
die  Auslosung  von  4=  und  3½  /igen  Pommerschen
Rentenbriefen  unter  unserer  Leitung  im  Beisein  der
Abgeordneten  der  Provinzial-Vertretung  und  eines
Notars  öffentlich  stattfinden.

Stettin,  den  25.  Oktober  1915.

Königliche  Direktion  der  Rentenbank.

der  Königlichen  Oberzoll-Direktion
für  die  Provinz  Pommern.

520)  Bekanntmachung.

Der  Bundesrat  hat  am  19.  August  d.  Js.
unter  §  896  der  Protokolle  beschlossen,  die  Bestimmungen
  in  Teil  III  Nr.  4  der  Anleitung  für  die
Zollabfertigung,  betreffend  Forstwirtschaftserzeugnisse,
die  außer  nach  dem  Gewichte  auch  nach  dem  Festmeterinhalt
  derzollt  werden  können,  durch  neue  mit
dem  1.  Januar  1916  in  Kraft  tretende  Bestimmungen
  zu  ersetzen.  Diese  Bestimmungen  sind  im
Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  370  abgedruckt,
  sowie  auch  im  Zentralblatt  der  Preußischen
Verwaltung  der  Zölle  und  indirekten  Steuern
S.  189.  Sie  können  bei  den  Zollstellen  eingesehen
werden.

Stettin,  den  28.  Oktober  1915.

Königliche  Oberzolldirektion.

anderer  Behörden.

521)  Bekanntmachung.

Der  Kreisausschuß  des  Kreises  Saatzig  hat
in  seiner  Sitzung  am  7.  September  1915  auf  Grund
des  §  2.  Ziffer  4  der  Landgemeindeordnung  vom
3.  Juli  1891  folgenden  Beschluß  gefaßt:

Mit  Einwilligung  der  Beteiligten  werden

d  im  Gutsbezirk  Nöblin  gelegenen  Parellen



Kartenblatt  2  Nr.  480/131  mit  3),72  ar
„  2  Nr.  481/131,  mit  1,27  ar

„  2  Nr.  482/131  mit  1,41  ar

„  2  Nr.  477/363  mit  12,48  ar

„  2  Nr.  478/364  mit  76,88  ar
zusammen  95.76  ar

Flächeninhalt  von  dem  Gutsbezirk  Nöblin
abgetrennt  und  mit  dem  Gemeindebezirk  Nöblin
vereinigt.
Stargard  i.  Pom.,  den  25.  Oktober  1915.
Der  Vorsitzende  des  Kreisausschusses.

In  Vertretung:

von  Wedel,

Kreisdeputierter.

Personalnachrichten.
Der  bisherige  Hilfsmaschinist  Wilhelm  Frank
in  Swinemünde  ist  zum  Königlichen  Maschinisten
ernannt.