405

528)  Bekanntmachung.

Gemäß  der  Verordnung  vom  13.  Juli  1898
zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen
  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  in
der  Fassung  des  Gesetzes  vom  24.  Mai  1898  —
zu  §  9  —  werden  hiermit  die  für  die  Vergütung
verabreichter  Fourage  maßgebenden  Durchschnitte  der
höchsten  Tagespreise  für  Heu  und  Stroh  mit  einem
Aufschlag  von  fünf  vom  Hundert  für  den  Monat
Oktober  1915  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.

 

 

 

 

 

 

 

S  Der  Preis  beträgt  für
*  Name  50  kg
+E
rW  Heu  Stroh
Hauptmarktortes  altes  neuese)

S  —2  ·  22
1tettin  —–N—....
21  Demmin  .  .  ...  50“  —  349
3]  PasewalEl  ...  483  —  —  326

 

 

 

 

 

 

*)  Nur  in  den  Monaten  Juni,  Juli  und  August.
Stettin,  den  8.  November  1915.
Der  Regierungs-Präsident.
3329)  Die  Försterstelle  Stagnieß  in  der
Oberförsterei  Pudagla  ist  zum  1.  Februar  1916
oder  später  zu  besetzen.
Stettin,  den  3.  November  1915.
Königliche  Regierung.

der  Königlichen  Generalkommission
für  die  Provinzen  Brandenburg  u.  Pommern.

530)  Öffentliche  Bekanntmachung.
Folgende  bei  uns  anhängige  Auseinandersetzungen:

1.  Hökendorf,  wirtschaftliche  Zusammenlegung
der  sogenannten  Sallun-Wiesen  am  Dammschen
  See.  H.  3.  Kreis  Greifenhagen.

u.  Regelung  von  Marwitz,  insbesondere  Verteilung
  von  1000  (  Kaufgeld  für  ein  gemeinschaftliches
  Grundstück.  M.  7.  Kreis
Greifenhagen.

u.  Regelung  von  Pommerensdorf,  insbesondere
  Verteilung  der  Kaufgelder  für  gemeinschaftliche
  Anlagen  unter  die  Berechtigten.
P.  15.  Kreis  Randow.  ç

4Ablösung  des  auf  Grundstücken  von  Jacobshagen
  haftenden  Domänenzinses.  J.  4.
Kreis  Saatzig.

Ablösung  des  auf  Grundstücken  von  Jacobshagen
  für  die  Schulklasse  der  Stadtgemeinde
dort  haftenden  Speisegeldes.  J.  3.  Kreis
Saatzig.  ·  i

.  Ablösung  des  auf  Grundstücken  von  Temnick
für  die  Realgemeinde  dort  haftenden  Weidegeldes.
  T.  10.  Kreis  Saatzig.

Ablösung  des  auf  den  Grundstücken  der
Büdner  in  Quilitz  für  die  bäuerlichen  Wirte

□

 

dort  haftenden  Weidegeldes.  Q.  2.  Kreis

Usedom-Wollin.

8.  Ablösung  des  auf  dem  Grundstücke  Band  I
Blatt  201  von  QOuilitz  haftenden  Grundgeldes.
  Q.  1.  Kreis  Usedom-Wollin

werden  zur  Feststellung  der  Legitimation  der  Beteiligten
  gemäß  §  109  und  Artikel  15  der  Gesetze
vom  2.  März  1850  (G.-S.  S.  77  und  139)  und
zur  Ermittelung  unbekannter  Teilnehmer  nach
den  §§  10  bis  12  des  Gesetzes  vom  7.  Juni  1821
(G.-S.  S.  53)  und  den  §§  24  bis  27  der  Verordnung
  vom  30.  Juni  1834  (G.-S.  S.  96)  hierdurch
bekannt  gemacht.

Alle  noch  nicht  zugezogenen  Personen,  die  bei
den  erwähnten  Auseinandersetzungen  an  den  dabei
  beteiligten  Grundstücken,  Gerechtigkeiten  und
Kapitalien  Eigentums=  oder  Besitzansprüche  oder
sonstige  Rechte  zu  haben  vermeinen,  werden  aufefordert,
  ihre  Ansprüche  binnen  6  Wochen,
oltestens  in  dem  am  22.  Januar  1916,  vormittags
  11  Uhr,  in  unserem  Dienstgebäude,
Bahnhofstraße  Nr.  2  im  Generalbureau  anstehenden
  Termine  anzumelden  und  zu  begründen.

Frankfurt  a.  d.  O.,  den  16.  Oktober  1915.

Königliche  Generalkommission
für  die  Provinzen  Brandenburg  und  Pommern.

der  Königlichen  Oberzoll-Direktion
für  die  Provinz  Pommern.

331)  Bekanntmachung.

Die  Geschäfte  des  Anmeldepostens  für  den
Frischsischhang  in  Deep  sind  dem  jeweiligen  Inhaber
  des  Zollaufsichtspostens  daselbst,  zurzeit  Zollaufseher
  Piske,  übertragen  worden.

Stettin,  den  3.  November  1915.

Der  Präsident  der  Königl.  Oberzolldirektion.

anderer  Behörden.

532)  Gemäß  §  9  der  Satzung  wird  die  ordentliche
  (neunte)  Genossenschaftsversammlung  der
sioersche  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenaft



auf  Dienstag,  den  14.  Dezember  1915,

nachmittags  2  Uhr,

nach  Stettin,  Landeshaus,  Luisenstraße

  Nr.  28
berufen.
Tagesordnung.

1.  Erteilung  der  Entlastung  für  die  Rechnungen
der  Haftpflichtversicherungsanstalt  der  Pommerschen
  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaft
  für  das  Jahr  1913.

2.  Erteilung  der  Entlastung  für  die  Rechnungen
der  Pommerschen  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaft
  für  das  Jahr  1913.