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3.  Beschlußfassung  über  die  Anstellung  von  verabschiedeten
  Offizieren  bei  der  Pommerschen
landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaft.

4.  Entgegennahme  geschäftlicher  Mitteilungen
(Jahresberichte  für  das  Jahr  1914).

Stettin,  den  26.  Oktober  1915.
Der  Vorsitzende  des  Vorstandes
der  Pommerschen  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaft.


Graf  von  Behr-Behrenh  off.
533)  Betkanntmachung.

Die  Zinsscheine  Reihe  IV.  Nr.  1  bis  20
zu  den  Pommerschen  3¼  u%'eigen  Provinzialanleihescheinen
  I.  Ausgabe  von  1884  für  die
10  Jahre  vom  1.  Oktober  1915  bis  Ende  September
1925  werden  von  der  Provinzialhauptkasse  in
Stettin,  Luisenstraße  28.  Eingang  Königsplatz
werktäglich  von  9—  12  Uhr  vormittags  ausgereicht.

Die  der  alten  Zinsscheinreihe  beigedruckten,
zur  Abhebung  der  neuen  Reihe  berechtigenden
Anweisungen  sind  der  genannten  Kasse  mit  einem
Verzeichnis  zu  übergeben,  zu  welchem  Formulare
kostenlos  in  der  Kasse  zu  haben  sind.  Fehlt  die
Anweisung,  so  muß  der  Anleiheschein  mittels  besonderen
  Schreibens  vorgelegt  werden.

Die  Ausreichung  der  Zinsscheine  nach  auswärts
erfolgt  auf  Gefahr  und  Kosten  des  Einsenders  der
Anweisungen  durch  die  Post  unter  voller  Wertangabe,
  sofern  der  Einsender  nicht  Einschreibsendung
oder  etwas  anderes  verlangt.

Stettin,  den  4.  November  1915.

Der  Landeshauptmann  der  Provinz  Pommenrn.
531)  Bekanntmachung.

Die  zur  Bezeichnung  der  Baggergutlöschstelle
im  großen  Haff  bei  Zartenthin  ausgelegte  Leuchttonne
mit  festem  grünen  Feuer  ist  eingezogen  worden.

Lage  der  Tonne:  53°  44  12“  N.  Br.
«  14°%  31“  35“  O.  L.

Swinemünde,  den  8.  November  1915.

·  Königliches  Hafenbauamt.
535)  Bekanntmachung.

Am  1.  Januar  1916  kommen  die  nachstehend
bezeichneten  zur  Tilgung  ausgelosten  Kreis-Anleihegihenn
  des  Kreises  Usedom-Wollinu  zur  Einösung:


 

"Z

II.  Anl.  A  Nr.  32  à  1000  4
40  à  1000
1000
1000
1000
500
500
500
500
500
500
500
500
200
200
200
1000
500
500
500
500
500
200
200
200
200

II.  Anl.  3

II.  Anl.  C

III.  Anl.  B
III.  Anl.  O

III.  Anl.  D

#  8-  S  t-  ——.———  ###  —  —  #  ##—

—*

IV.  Anl.  B

IV.  Anl.  C,,  23  à  500  „

Die  Inhaber  dieser  Anleihescheine  werden  aufgefordert,
  dieselben  vom  2.  Januar  1916  ab  mit
den  noch  nicht  fälligen  Zinsscheinen  und  Anweisungen
  behufs  Erstattung  des  Nennwertes  der
hiesigen  Kreis-Kommunalkasse  vorzulegen.

Die  Verzinsung  wird  mit  dem  31.  Dezember
1915  eingestellt.  ,
Swinemünde,  den  5.  November  1915.
Der  Kreisausschuß.

7

 

Personalnachrichten.

"  Im  Kreise  Cammin  ist  für  den  Standesamtsbezirk
  Basenthin  der  Inspektor  Robert  Mittag
in  Basenthin  zum  Stellvertreter  des  Standesbeamten
ernannt.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.

Hierbei  der  „Offentliche  Anzeiger“  und  „Sonderbeilage

zum  Offentlichen  Anzeiger  des  Regierungs-Amtsblatts“.