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§  27.  3839)  Die  Ziehung  der  dritten  Serie  der  dem

Der  Eintritt  neuer  Genossen  und  das  Aus=  Bolksheilstättenverein  vom  Roten  Kreuz  hierscheiden
  von  Genossen  kann,  soweit  nicht  eine  selbst  bewilligten  Gegenstandelotzerie  ist  mit  meiner
rechtliche  Verpflichtung  vorliegt,  im  Wege  der  Genehmigung  voim  12.  und  13  auf  den  20.  und
Vereinbarung  zwischen  den  Aufzunehmenden  oder  22  d.  Mis.  verlegt  worden.
Ausscheidenden  und  dem  Vorstand  erfolgen.  Die  Berlin,  den  9.  November  1915.
Vereinbarung  bedarf  der  Genehmigung  der  Auf-  Der  Minister  des  Innern.
sichtsbehörde.  -  von  Loebell.

»  §28'  »  540)0  Die  Ziehung  der  Wertlotterie  des  Schlesi—
Satzungsänderungen  können  außer  durch  schen  Vereins  für  Pferdezucht  und  Pferderennen
Beschluß  der  Mitgliederversammlung  auch  von  in  Breslau  ist  mit  meinem  Einverständnis  vom
dem  Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  22.  Dezember  d.  Is.  auf  den  9.  Februar  1916

Forsten  angeordnet  werden.
Berlin,  den  15  Oktober  1915.

(L.  S.)
Der  Minister

für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten.

Im  Auftrage:
Wesener.

 

verlegt  worden.
Berlin,  den  6.  November  1915.

Der  Minister  des  Innern.

Im  Auftrage:
v.  Jarotzky.

–.  —  Û  rÔs

des  Königlichen  Regierungspräsidenten  resp.  der  Königlichen  Regierung.

Bekanntmachung.

541)  Auf  Grund  des  §  21  des  Gesetzes  über  die  Kriegsleistungen  vom  13.  Juni  1873  (R.-G.-Bl-Seite
  129)  werden  die  Inhaber  der  für  nachstehende  Gemeinden  (Gutsbezirke)  ausgestellten  Anerkenntnisse
  über  Vergütung  für  Leistungen  nach  §  3,  Ziffer  1  und  2  des  Kriegsleistungsgesetzes  (Naturalquartier,
  Stallung,  Naturalverpflegung  und  Furage)  im  Monal  Januar  1915  hiermit  öffentlich  aufgefordert,
  letztere  behufs  Empfangnahme  der  Vergütung  und  Zinsen  bei  den  nachstehend  genannten
Kassen  vorzulegen.  '

Die  Auszahlung  der  Beträge  erfolgt  gültig  an  die  Inhaber  der  Anerkenntnisse  gegen  Quittungsleistung
  und  Rückgabe  der  bezüglichen  Anerkenntnisse.
Der  Zinsenlauf  hört  mit  Ende  November  1915  auf.
Die  einzulösenden  Bergütungsanerkenntnisse

 

 

Zinsbetrag.
für
lauten  Februar
;  »  1915  bis  8
sind  ausgestellt  auf  über  einschließlich  sind  einzulösen  bei
November
1915
——

Gemeinde  Freienwalde  i.  PKm.8503  Zollkasse  in  Freienwalde  i.  Pomm.
„  Pyrig  ..·.........  4.10—-l4K1-eiskasseinPyritz
»Zitzmar,Ki-.·Greifenberg.....  7F34—--24ZollkasseinGreifenbergi.Votum
,,  Kl.  Horst,  Kr.  Greifenberg.  .  .  216  18  720  „  „  „  «,,

,,  Gotzlow,  Kr.  Randor  2  7|—  09  Regierungshauptkasse  Stettin

„  Völschendorf,  Kr.  Randor796  86  59  89  „  „

„  Polchow,  Kr.  Regenwalde.  173.75  5  79  Kreiskasse  in  Labes

„  Dahlow,  Kr.  Saatzig  31  50  1|  05|Kreiskasse  in  Stargard  i.  Pom.
Gut  Schönebeck,  Kr.  Saatzig  ..  17  85  —  59  „  „  „  „  „
Gemeinde  Neuendorf,  Kr.  Usedom-Wollin899  02999  Kreiskasse  in  Swinemünde

Stettin,  den  10.  November  1915.

De

 

—

 

 

In  Vertretung:
von  Seebach.

 

Regierungs-Präsident.