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543)0  Die  von  der  Generalversammlung  der
Glietziger  Entwässerungsgenossenschaft  in  Glietzig,
Kreis  Naugard,  beschlossene  Satzungsänderung,  be—
treffend  die  Aufstellung  eines  Katasters  zur  Festlegung
  des  Beitragsverhältnisses  der  Genossenschaftsmitglieder,
  ist  am  9.  November  d.  Is.  von  mir
genehmigt  worden.

Stettin,  den  9.  November  1915.
Der  Regierungs-Präsident.

In  Vertretung:

von  Seebach.

545)

 

Bekanntmachung.

544)  Namens  des  Provinzialrats  der  Provinz
Pommern  hat  der  Herr  Vorsitzende  bis  auf  weiteres
die  Abhaltung  von  Schlachtviehmärkten  für
Schweine  auf  dem  hiesigen  Viehhofe  am  Montag
jeder  Woche  mit  der  Maßgabe  genehmigt,  daß
für  den  Fall,  daß  der  Montag  auf  einen  Festtag
fällt,  der  Markt  an  dem  vorhergehenden  Werktage
stattfindet.

Stettin,  den  13.  November  1915.
Der  Regierungs-Präfident.
In  Vertretung:
von  Seebach.

Enteignung  von  Grundeigentum.  4
Zur  Feststellung  der  Entschädigung  für  das  zur  Verbesserung  der  Ubersichtlichkeit  des  Wegeüberganges

  in  km  89,892  der  Strecke  Gollnow  —Kolberg  zu  enteignende,  in  der

Gemeinde  Borntin

belegene,  nachstehend  bezeichnete  Grundeigentum  habe  ich  den  unten  angegebenen  Termin  anberaumt.
Alle  Beteiligten  werden  gemäß  §  25  des  Gesetzes  über  die  Enteignung  von  Grundeigentum
vom  11.  Juni  1874  (G.-S.  S.  221)  aufgefordert,  ihre  Rechte  im  Termin  wahrzunehmen.
Beim  Ausbleiben  wird  ohne  ihr  Zutun  die  Entschädigung  festgestellt  und  wegen  Auszahlung
oder  Hinterlegung  der  Entschädigung  verfügt  werden.

 

 

 

3  Katastermäßige  8  »
0  d
Bezeichnung  des  Das  Grundstück  Des  Größe
—  Grundstücks  ist  verzeichnet  im  Grund=  der  zu  ent-"
  Eigentümer  Grudbuckftücsenen
3  —38  (Name,  Stand  und  Wohnort)  jetzige  g

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"-  Gemarkung  -  Raultur-  rundfläche
(Gemeinde)  t  S  von  rt

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Termin  am  Donnerstag,  den  25.  November  1915,  vormittags  11¾  Uhr,
an  Ort  und  Stelle  (auf  der  Enteignungsfläche  in  der  Gemarkung  Borntin)

 

 

 

 

Stettin,  den  12.  November  1915.

1|  Borntin  1  |305  Ehefrau  des  Bauerhofsbesitzers  Borntin  l19  Bahn-  1118
58  Frerdinand  Marquardt,  körper
AAunguste,  geb.  Erdmann,
in  Borntin
„  1835  dieselbe  „  „19  ,,  2205
160

 

 

 

 

 

 

 

Der  Enteignungs-Kommissar:
Hennig,
Regierungsrat.

der  Königlichen  Direktion  der  Nentenbank.

546)  Bekanntmachung.
Bei  der  nach  den  Bestimmungen  der  §§  39,
41  und  47  des  Gesetzes  vom  2.  März  1850  heute
stattgefundenen  öffentlichen  Auslosung  von  Rentenbriefen
  der  Provinz  Pommern  sind  zum  1.  April
1916  nachstehende  Nummern  gezogen  worden:

I.  4%ige  Rentenbriefe  Lit.  A  bis  E.

77  Stück  Lit.  A  zu  3000  .4(  (1000  Tlr.)  Nr.  314.
467.  757.  848.  887.  915.  981.  1418.  1732.
1775.  2486.  2553.  2623.  2906.  2959.  3071.
3221.  3257.  3259.  3280.  3287.  3325.  3411.
3470.  3875.  4557.  4815.  4851.  4852.  5000
5114.  5395.  5479.  5493.  5708.  5933.  6054