560)  Vorladbdung.

1  ur  Feststellung  der  Entschädigung  für  die  in  nachstehender  Nachweisung  bezeichneten  Grundstücke  habe  ich  Termin  auf
Stelle  anberaumt.  *

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Alle  an  diesen  Grundstücken  Berechtigten  werden  aufgefordert,  in  dem  Termin  zu  erscheinen  und  unter  Beibringung  der
erforderlichen  Beweismittel  ihre  Rechte  wahrzunehmen.  Bei  ihrem  Ausbleiben  wird  ohne  ihr  Zutun  die  Entschädigung  festgestellt  und
wegen  Auszahlung  oder  Hinterlegung  derselben  verfügt  werden.

Stettin,  den  22.  November  1915.  Der  Enteignungs-Kommissar.  Hennig,  Regierungsrat.