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568)  Bekanntmachung.

Für  Schiffahrt  und  Flößerei  werden  gesperrt:
vom  3.  bis  31.  Januar  1916  die  Schleuse  Parey
und  die  Ortsschleuse  Hohensaaten  zur  Ostoder.


Potsdam,  den  5.  November  1915·

Der  Regierungs-Präsident.
als  Chef  der  Verwaltung  der  Märkischen  Wasserstraßen.

In  Vertretung:
v.  Gröning.

564)  Bekanntmachung.

Zur  Ausführung  dringender  baulicher  Einrichtungen
  für  die  Verdosscung  der  Schiffahrtsstraße
  von  der  Weichsel  zur  Oder  werden  die  Wasserstraßen
  des  hiesigen  Bezirks,  und  zwar

a)  die  kanalisierte  untere  Brahe,
der  Bromberger  Kanal,
die  untere  Netze  bis  zur  Dziembowoer  Eisenbahnbrücke,

sowie  die  obere  Netze
in  der  Zeit  vom  23.  Dezember  1915,  abends,  bis
einschließlich  15.  März  1916,
b)  die  untere  Netze  von  der  Dziembowoer  Eisenbahnbrücke
  bis  zur  Dragemündung
in  der  Zeit  vom  15.  Dezember  1915,  abends,  bis
einschließlich  15.  März  1916  für  die  Schiffahrt
und  Flößerei  gesperrt  werden.
Bromberg,  den  13.  November  1915.
Der  Regierungs-Präsident.

567)

 

anderer  Behörden.

565)0  Die  Geschäftsräume  des  gemäß  der  Bekanntmachung
  des  Herrn  Stellvertreters  des  Reichskanzlers
  betreffend  Einwirkung  von  Höchstpreisen
  auflaufende  Verträge  vom
11.  d.  Mts.  (R.-G.-Blatt  Seite  758)  und  auf  Grund
der  Allgemeinen  Verfügung  des  Herrn  Justizministers
  vom  12.  d.  Mts.  (J--M  Blatt  Seite
267)  bei  dem  Ocberlandesgericht  eingerichteten
Schiedsgerichts  befinden  sich  im  Geschäfksgebäude
  des  Königlichen  Oberlandesgerichts  —
Königliches  Schloß  —  hierselbst,  Zummer  9  und  178.

Zum  Vorsitzenden  des  Schiedsgerichts  ist  der
Oberlandesgerichtsrat,  Geheime  Justizrat  Knorr,
hierselbst  ernannt  worden.

Stettin,  den  20.  November  1915.

Der  Oberlandesgerichtspräsident.

Naugarder  Kreisbahnen.

Die  auf  Seite  4  des  Tarifheftes  B  zu  §  63
enthaltene  Zusatzbestimmung  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung,
  wonach  die  zeitweilige  Kürzung  der  Ladefristen
  in  der  Naugarder  Kreiszeitung  bekannt  gemacht
  werden  soll,  wird  mit  sofortiger  Gültigkeit
gestrichen.

Stettin,  den  18.  November  1915.

Kleinbahn-Abteilung
des  Provinzialverbandes  von  Pommern.

 

 

Bekanntmachung.

Durch  rechtskräftige  Beschlüsse  des  Kreisausschusses  des  Kreises  Cammin  vom  10.  April  1913

sind  aus  Anlaß  der  Aufteilung  des  Gutes  Bresow  in  Rentengüter  mit  Einverständnis  aller  Beteiligten.
1.  folgende  vom  Forstfiskus  erworbenen,  in  den  Gutsbezirken  Bresow  und  Trebenow  belegenen
Flächen  von  diesen  Gutsbezirken  abgetrennt  und  mit  dem  Forstgutsbezirk  Hohenbrück  vereinigt

worden:

Artikel  34  der  Grundsteuermutterrolle,  Kartenblatt  5  Parzelle  31,  32,  33,  34,  35,  41;

in  der  Gesamtgröße  von  384,22,41  ha.

1,  2,  3,  4,  5,  61,  62,  63,  64,  65;

77  6,  7,  8,  11  ;

48;

„  30/5  usw.,  31/Lusw.,  33/1  2  u  w.,

34/10,  37/15,  38/17,

41/11  usw.,  42/11  usw.;

1,  2,  3,  4,  5,  6,  7,  8,  9,  10,  11,
12,  13,  14,  15,  16,  17,  18,
19,  20,  21,  22,  23,  24,  25,
26,  27,  28,  29,  30,  31,  32,
33,  34,  35,  36,  37,  38,  39,
40,  41,  42,  43,  44,  45,  46,.
47,.  48,  49.  50,  51,  52;

S#S

2.  folgende  Flächen  einschließlich  Wege  und  Gräben  des  Gutsbezirks  Trebenow,  welche  in  das
Rentengutsverfahren  für  Bresow  hineingezogen  worden  sind,  von  dem  Gutsbezirk  Trebenow
abgetrennt  und  mit  der  neu  gebildeten  Landgemeinde  Bresow  vereinigt  worden  mit  Ausschluß
der  vom  Forstfiskus  erworbenen,  dem  Gutsbezirk  Hohenbrück  zugelegten  Grundstücke  nebst

Wegen  und  Gräben: