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576)  Als  technische  Aufsichts  und  Rechnungsvbẽamte
  der  Deutschen  Buchdrucker-Berufsgenossenschaft
  sind  für  den  Regierungsbezirk  Stettin  bestellt:

1.  Technische  Aufsichts-  und
Rechnungsbeamte:

Dipl  Ing.  Rothe,  Oberingenieur,  Leipzig,
Buchgewerbehaus,  Dipl.-Ing.  Bestehorn,  Waidmannslust
  b.  Berlin.

2.  Rechnungsbeamter:
Bär.  Rechnungsbeamter,  Leipzig,  Buchgewerbeus.


Stettin,  den  24.  November  1915.
Der  Regierungs-Präsident.
Im  Auftrage:

 

von  Detten.

577)0  Die  Försterstelle  Rönnewerder  in  der
Oberförsterei  Falkenwalde  ist  vom  1.  Januar  1916
ab  dem  Förster  Frantz  übertragen  worden.

Stettin,  den  25.  November  1915.
Königliche  Regierung.

578)  Der  Herr  Minister  für  Landwirtschaft,
Domänen  und  Forsten  hat  dem  Tierarzt  Friedrich
Lehmann  in  Cammin  i.  Pom.  unter  Ernennung
zum  Königlichen  Kreistierarzt  die  von
ihm  bisher  kommissarisch  verwaltete  Kreistierarztstelle
  zu  Cammin  i.  Pom.  vom  1.  Dezember  1915
ab  endgültig  übertragen.

Stettin,  den  26.  November  1915.
Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.

 

 

5791  Bekanntmachung.
Seitens  der  Zensur  ist  der  Vertrieb  nachstehender  Kriegspostkarten  verboten  worden:
Furchi-  Verlag  "  Bezeichnung  der  Karten
745  H.  Wiegandt,  Leipzig-R.  Nu  was  sagst  Du  zu  Hindenburg?
Leberecht  un  —  sei  Kaffee.
Der  Urlauber.
784  Dr.  Trenkler  &amp;  Co.,  Leipzig  Serie  von  10  Karten  (zerschnittenes  Kaiserbild).
787/C.  C.  Meinhold  &amp;  Söhne,  Dresden  Lagerleben  deutscher  Truppen  in  Reims.

 

 

Stettin,  den  26.  November  1915.

Der  Regierungs-Präsident.

der  Königlichen  Direktion  der  Rentenbank.
580)  Bekanntmachung.

Die  Inhaber  von  3½  %  igen  Rentenbriefen
der  Provinz  Pommen,  Lit.  L,  M,  N.  O  und  P,
zu  denen  der  letzte  der  ausgegebenen  Zinsscheine
am  2.  Januar  1916  fällig  wird,  werden  hierdurch
aufgefordert,  vom  20.  Januar  1916  ab  die
Abhebung  der  neuen  Zinsscheine  Reihe  IV
Nr.  1/16  nebst  Erneuerungsscheinen  auf  Grund
der  mit  den  Zinsscheinen  Reihe  III  ausgegebenen
  Erneuerungsscheine  zu  bewirken  und
dabei  folgendes  zu  beachten:

1.  Zu  den  bis  einschließlich  zum  2.  Januar
1916  ausgelosten  Rentenbriefen  sind
neue  Zinsscheine  nicht  zu  verabreichen,  vielmehr
  die  bezüglichen  Erneuerungsscheine  bei
der  Einlösung  der  ausgelosten  Rentenbriefe
nach  Maßgabe  unserer  Bekanntmachung  vom
12.  August  1915  an  die  Rentenbankkasse
mit  einzuliefern.

Die  Einlieferung  der  Erneuerungsscheine

  behufs  Empfangnahme  neuer

Zins=  und  Erneuerungsscheine  ist  zu  bewirken



a)  in  Stettin  selbst  im  Lokale  der  Rentenbankkasse,
  Augustaplatz  Nr.  5,  1  Treppe,  an

 

2.

den  Wochentagen  vormittags  von  9  bis
12  U

r,

b)  von  auswärts  mit  der  Post,  frei,  unter
der  Adresse  der  unterzeichneten  Rentenbankdirektion,


I)  in  Berlin  im  Lokale  der  Rentenbankkasse,
Klosterstraße  76,  I.

3.  Den  Erneuerungsscheinen  ist  bei  der  Einreichung
  eine  Nachweisung,  genau  nach
dem  untenstehenden  Schema  —  in  einem
Exemplare  —  beizufügen.  In  derselben
sind  die  Erneuerungsscheine  nach  Klassen
—  die  höhere  der  niederen  vorangehend  —
sowie  innerhalb  jeder  Klasse  nach  der
laufenden  Rummerfolge  zu  ordnen,  und
es  muß  am  Schlusse  der  ersten  Seite,
gleichviel,  ob  die  Einreichung  in  Stettin  selbst
oder  von  auswärts  mit  der  Post  erfolgt,
die  vom  Einliefernden  ausgefertigte
und  vollzogene  Quittung  über  den
Empfang  der  neuen  Zins=  und  Erneuerungsscheine
  gleich  mit  enthalten
sein.  Die  sorgfältige  und  richtige  Aufstellung
  der  begleitenden  Nachweisung  wird
zur  Vermeidung  von  Weiterungen  dringend
empfohlen.  Formulare  zu  den  Nach- 



weisungen  werden  von  der  Rentenbankkasse