441

Amts

blatt

der  Königlichen  Regierung  zu  Stettin.

Stück  50.

Ausgegeben  den  11.  Dezember

1

1915

4
Inhalt:  Inbalt  der  Gesetzblätter,  S.  441.  —  Anordnung  der  Landeszentralbehörden,  S.  441.  —  Bekanntmachung,  betreffend

  Zulassung  von  Azetylenschweißapparaten,  S.  443.  —  L
Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  für  das  Jahr  1916.  S.  442.  —  Wiederwahl

graphenstangen  an  die

von  Landschaftsdeputierten  und  Hilfsdeputierten,  1  48

443.  —  Warenl

Bekanntmachung  wegen  Lieferung  von  Tele-Bekanntmachung,

  betr.  den  Ankauf  von  Altgummi,
443.  —  Einkommensteuerveranlagung  für  1916,

.  .  ,.  gung  für
S.  444.  —  Bekanntmachung,  betr.  die  Handverkaufsliste  derjenigen  Arzueien,  die  von  den  Krankenkassen  ohne  ärztliche

  Verschreibung  bezogen  werden  können,  S.

444  und  Sonderbeilage.  —  Bekanntmachung,  betr.  Auslosung

von  Rentenbriefen  der  Provinz  Pommern  S.  444.  —  Aufnahmeprüfungen  von  Zöglingen  bei  den  Präparandenanstalten

  in  Massow  und
S.  445.  —  Vorladung,

 

nachrichten,  S.  450.

Plathe  i.  Pom.,  S.  445.  —  Prüfungen  von  Rektoren  und  Lehrern  an  Mittelschulen
S.  446.  —  Marktpreise  im  Regierungsbezirk  Stettin  für  den  Monat  November  1915,
S.  448.  —  Bekanntmachung  des  stellv.  Kommandierenden  Generals  II.  A.-K.,  S.
betr.  die  Leuchttonne  „Ihna  20,“  S.  450.  —  Mecklenburg-Pommersche  Schmalspurbahn,  S.  450.  —  Personal-450.

  —  Bekanntmachung,

 

Wer  Frotgetreide  verfüttert,  verfündigt  Lich  am  Paterlande  und  macht
sich  strafbar.

 

Reichs-Gesetzblatt.

(Nr.  4973.)  Bekanntmachung  über  die  Festsetzung
von  Preisen  für  Buchweizen  und  Hirse
und  deren  Verarbeitungen.  Vom  16.  November
  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  29.  November  1915.

(Nr.  4974.)  Bekanntmachung  über  eine  weitere  Abänderung
  der  Bekanntmachung  über  die
Regelung  der  Kartoffelpreise  vom  28.
Oktober  1915  (Reichs-Gesetzbl.  S.  711).
Vom  29.  November  1915.  -
(Nr.  4975.)  Bekanntmachung  über  die  Abänderung
der.  Verordnung  zur  Regelung  der
Preise  der  Schlachtschweine  und  für
Schweinefleisch  vom  4.  November  1915

(Reichs-Gesetzbl.  S.  725).  Vom  29.  November

  1915.  ·
Ausgegeben  zu  Berlin,  den  30.  November  1915.

(Nr.  4976.)  Bekanntmachung  über  eine  Bestandsaufnahme
  von  Kaffee,  Tee  und  Kakao.
Vom  29.  November  1915.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  1.  Dezember  1915.

(Nr.  4977.)  Bekanntmachung  wegen  weiterer  Freigabe
  von  Branntwein  zur  Versteuerung
in  den  Monaten  Oktober,  November
und  Dezember  1915.  Vom  1.  De- 



 

zember  1915.
Ausgegeben  zu  Berlin,  den  2.  Dezember  1915.

Verordnungen  und  Bekanntmachungen
höchster  und  höherer  Behörden.

586  Anordnung

der  Landeszentralbehörden.

Auf  Grund  des  Artikels  I  Absatz  3  Ziffer  2
der  Bekanntmachung  vom  29.  November  1915
(Reichs-Gesetzbl.  S.  787)  über  eine  weitere  Abänderung
  der  Bekanntmachung  über  die  Regelung  der
Kartoffelpreise  vom  28.  Oktober  1915  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  711)  bestimmen  wir:  ·

1.  durch  die  Ubertragung  des  Eigentums  und
die  Aufforderung  zum  Verkauf  darf  vorbehaltlich
der  Einschränkungen  der  Ziffer  2  über  die
gesamte  Kartoffelernte  eines  Kartoffelerzeugers
verfügt  werden.

Dem  Kartoffelerzeuger  sind  jedoch  in  allen

Fällen  zu  belassen:

a)  die  zur  Fortführung  der  eigenen  Wirtschaft,
insbesondere  auch  zur  Verwertung  in  eigenen
oder  in  genossenschaftlichen  Brennereien,
Stärkefabriken,  Troknungsanlagen  und  ähnlichen
  Betrieben,  zur  Fütterung  des  eigenen
Viehs  und  zur  Aussaat  erforderlichen
Kartoffeln,

b)  die  auf  Grund  von  Verträgen,  die  vor
dem  30.  November  1915  geschlossen  sind,
an  Brennereien,  Stärkefabriken,  Trocknungs-=2#

