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anlagen  und  ähnliche  Betriebe  zu  liefernden
Kartoffeln,  »
o)zumBerkaufalsSaatgutbestimmteKartoffeln
  in  solchen  Wirtschaften,  die  sich  in
den  letzten  zwei  Jahren  mit  dem  Vertrieb
von  Saatkartoffeln  befaßt  haben.
Berlin,  den  1.  Dezember  1915.
Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe.
Dr.  Sydow.
Der  Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen  und
rsten.
Dr.  Frhr.  v.  Schorlemer.
Der  Minister  des  Innern.
von  Loebell.

Bekanntmachung,
betreffend
Zulassung  von  Ajzetylenschweißapparaten.

Auf  Antrag  der  Technischen  Aufsichtskommission
für  die  Untersuchungs=  und  Prüfstelle  des  Deutschen
  Azetylenvereins  werden  die  in  vier  Größen
hergestellten  Azetylenschweißapparate  Modell  B  der
Firma  Hager  und  Weidmann  G.  m.  b.  H.  in
Berg.-Gladbach  bei  Cöln,  die  durch  meinen  Erlaß
vom  30.  November  v.  J.  (OMl.  S.  546)  nach  §  12
der  Azetylenverordnung  unter  der  Typenbezeichnung
„X  1,  zum  dauernden  Betrieb  in  Arbeitsräumen  zuge-587)



 

lassen  worden  sind,  nunmehr  auch  nach  §  14  c.  a.  O.

unter  der  Typenbezeichnung  „A  25“  zur  vorübergehenden
  Benutzung  in  Arbeitsräumen  widerruflich
unter  den  a.  a.  O.  festgelegten  Voraussetzungen  und
Bedingungen  für  das  Königreich  Preußen  zugelassen.

Die  Fabrikschilder  der  Apparate  müssen  entsprechend
  meinem  Erlaß  vom  30.  November  v.  J.

auf  den  Zinntropfen  oder  Kupfernieten,  mit  denen

sie  befestigt  sind,  den  Stempel  des  Dampfkesselüberwachungsvereins
  in  Cöln  tragen.

Für  die  Zulassung  gelten  jeweils  die  von  der
Technischen  Aufsichtskommission-vorgeschlagenen,  den
Behörden  mitgeteilten  Bedingungen.

Berlin,  den  23.  November  1915.

Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe.

Im  Aubftrage:
von  Meyeren.
III  4944.

588)  Die  Lieferung  von  Telegraphenstangen.

an  die  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung
soll  für  das  Jahr  1916,  und  zwar  in  Einzellosen
  von  etwa  1000  bis  7300  Stück  verbeben
  werden.

Es  werden  folgende  Mengen  angefordert:

1.  Rohe,  fertig  zugerichtete  Stangen  aus  Kiefern-I
  "

olz:
a)  für  die  Tränkungsanstalten  der  Rütgerswerke
  A.-G.  in  Cüstrin  10  600,  Finkenheerd
  4800,  Gotha  14050,  Großchelm
3290,  Hanau  5475,  Swinemünde  5350,

 

Liebenwalde  14  000,  Audorf  (Kr.  Rendsburg)
  9525,  Ohlau  4065,  Schellmühl
10  575,  Schulitz  15  150,  Stendal  8700,
Warnemünde  8850  und  Wronke  1100;
b)  für  die  Tränkungsanstalten  der  Firma
Hoettger-Waldthausen  A.-G.  in  Buchholz
(Kr.  Harburg)  15  450,  Clarenburg  bei
Wesseling  (Bez.  Cöln)  6100,  Elsfleth
11  325,  Gelsenkirchen  (Bahnhof  Gelsenkirchen-Hafen)
  15  080,  Leer  11  325,  Stürzelberg
  bei  Nievenheim  4150;
e)  für  die  Tränkungsanstalt  der  Ostpreußischen
Imprägnierwerke  in  Königsberg  14  250  und
d)  für  die  Kyanisierwerke  der  Firma  Kupsch
&amp;  Seidel  G.  m.  b.  H.  in  Cüstrin-Neustadt
12  100  und  Falkenberg  (Bez.  Halle)  21  500
Stück.  4
Die  Stangen  sind  frei  Eisenbahnwagen  oder,
wenn  sie  auf  dem  Wasserwege  bis  zur  Anstalt  befördert
  werden,  frei  Abnahmestelle  der  Tränkungsanstalten,
  und  zwar  inländische  Stangen  in  der  Zeit
vom  1.  April  bis  zum  30.  September,  ausländische

Stangen  vom  1.  April  bis  zum  31.  Dezember  zu

liefern.

2.  Kyanisierte  (mit  Quecksilbersublimat  getränkte),
für  südwestdeutsche  Ober-Postdirektionen  bestimmte
  Telegraphenstangen  7260  Stück  zu
liefern  vom  1.  Mai  bis  30.  November.

Die  Bedingungen  für  die  Lieferung  zu  1  und
2  und  das  Verzeichnis  der  Lose  können  im  Telegraphen--Baubureau
  des  Reichs-Postamts  in  Berlin
W.  66,  Mauerstraße  69,  eingesehen  oder  von  da
gegen  Zahlung  von  je  1  &amp;  bezogen  werden.

Der  Betrag  ist  bar  zu  entrichten  oder  mittels

Postanweisung  einzusenden.  Dabei  ist  anzugeben,

ob  die  Bedingungen  für  die  Lieferung  roher  oder
kyanisierter  Stangen  gewünscht  werden

Für  die  einzelnen  Tränkungsanstalten  und
Lose  sind  gesonderte  Angebote  einzureichen.  Die
Angebote  kännen  sich  auf  die  ganze  für  eine  Anstalt
  ausgeschriebene  Menge  oder  zutreffendenfalls
auf  einzelne  oder  mehrere  Lose,  nicht  aber  auf
Teilmengen  einzelner  Lose,  beziehen.

Jeder  Unternehmer  hat  seinen  Angeboten  einen
mit  Anerkenntnis  versehenen  Abdruck
1.  der  „Besonderen  Bedingungen  für  die  Lieferung


a)  roher  zur  Tränkung  mit  fäulnishindernden
Stoffen  bestimmter  Telegraphenstangen,

Ausgabe  1914  oder

b)  kyanisierter  (mit  Quecksilbersublimat  getränkter)
  Telegraphenstangen,  Ausgabe
1914“,

2.  der  „Allgemeinen  Vertragsbedingungen  für
die  Ausführung  von  Leistungen  oder  Lieferungen“
  und

3.  der  „Bedingungen  für  die  Bewerbung  uur