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600)  Bekanntmachung.

Gemäß  der  Verordnung  vom  13.  Juli  1898
zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen
  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  in
der  Fassung  des  Gesetzes  vom  24.  Mai  1898  —
u  §  9  —  werden  hiermit  die  für  die  Vergütung
verabreichter  Fourage  maßgebenden  Durchschnitte  der
höchsten  Tagespreise  für  Heu  und  Stroh  mit  einem
Aufschlag  von  fünf  vom  Hundert  für  den  Monat
November  1915  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.

 

 

 

 

 

 

 

7  Der  Preis  beträgt  für
s  Name  50  kg

+  .

*  Heu  Stroh
HOHauptmarktortes  altes  neues-)
S  4  4  9H0

.

1  Stettin  .  .  .  ..  ...  670  312
2|  Demmin  578—.—  361
31  Pasewalk  ..  .  .  .  .  5251  368

 

 

 

 

 

*)  Nur  in  den  Monaten  Juni,  Juli  und  August.
Stettin,  den  7.  Dezember  1915.
Der  Regierungs-Präsident.

anderer  Behörden.

601)  Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  Gesetzes  über  den  Belagerungszustand
  vom  4.  Juni  1851  bestimme  ich  im  Interesse
  der  öffentlichen  Sicherheit  für  den  Bereich
des  II.  Armeekorps  mit  Busschluß  des  Festungsbezirks
  Swinemünde:

Kartoffelerzeuger  sind  nicht  verpflichtet.  nur
gute  gesunde  Speisekartoffeln  von  3,4  cm
Mindestgröße  an  die  Bedarfsverbände  zu
liefern,  sondern  berechtigt,  unfortierte  Kartoffeln
an  die  Bedarfsverbände  zu  liefern,  wenn  die
Sortierung  der  Kartoffeln  schwiertg  ist.

Liefert  der  Kartoffelerzeuger  unsortierte  Kartoffeln,
  so  sind  die  Abnehmer  verpflichtet,  den
Höchstpreis  abzüglich  25  Pf.  für  den  Zentner
zu  zahlen  und  die  Kartoffelerzeuger  an  diesen
Höchstpreis  gebunden.

Diese  Verordnung  tritt  mit  der  Verkündung
in  Kraft.  .

Stettin,  den  29.  November  1915.

Der  stellvertretende  Kommandierende  General
des  II.  Armeekorps.
Frhr.  v.  Vietinghoff,
General  der  Kavallerie  à  la  sune  des  Kürassier-Regiments
  Königin.
Abt.  2.  Nr.  58904.

 

602)  Bekanntmachung.

Die  Leuchtionne  „Ihna  20“  im  Mittelloch  in
der  Nähe  der  Ihnamündung  (Leuchtfeuer  aller
Meere:  Heft  I.  Ostsee,  lfd.  Nr.  519)  wird  wegen
Ausbesserung  der  Laterne  für  die  Dauer  des  Winters
eingezogen  und  während  dieser  Zeit  durch  eine
Schmante  Spitztonne  mit  der  Aufschrift  „Ihna  20“
ersetzt.

Stettin,  den  3.  Dezember  1915.

Königliches  Wasserbauamt.

Keellenburg-Fommersehe  Sehmwalsurtahe.

Mit  dem  15.  Dezember  1915  kritt  ein  neuer
Fahrplan  in  Kraft.
Friedland  (Meckl.),  den  4  Dezember  1915.
Direktion.

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Personalnachrichten.

Der  Regierungssekretär  Strehlau  ist  vom
1.  Dezember  1915  ab  zum  Kassierer  der  biesigen
Königlichen  Regierungshauptkasse  ernannt  worden.

Der  Gerichtsreferendar  Dr.  Karl  Liß  aus
Franzburg  ist  zum  Regierungsreferendar
bei  der  Regierung  in  Stettin  ernannt  worden.

Im  Kreise  Greifenhagen  ist  für  den  Standesamtsbezirk
  Binow  der  Bauerhofsbesitzer  Albert
Jordan  in  Binow  zum  Stellvertreter  des  Standesbeamten
  ernannt.

Personalveränderungen

im  Bezirke  der  Königlich  Preußischen  Oberzolldirektion
für  die  Provinz  Pommern.
Befördert  bezw.  versetzt:
Der  Zollassistent  Prietzel  in  Schwarz-Damerkow
nach  Wangerin,  die  Zollaufseher  Darm  und
Lehmann  in  Stetiin  zu  Zollassistenten  daselbst.


Gestorben:
Ober-Zollsekretär,  Rechnungsrat  Theodor
Rattey  in  Stettin  am  8.  November  1915.
der  Zollaufseher  Reinhold  Müller  in  Stettin
am  17.  November  1915.

Der

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Stettin-Hierbei

  der  „Offentliche  Anzeiger“  und  „Sonderbeilage  zum  Öffentlichen  Anzeiger  des  Regierungs-Amtsblaus“".