Sonder-Amtsblatt
der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

 

Ausgegeben  am  13.  Dezember  915.

 

B  ekanntmachung.

Seitens  der  Zensur  sind  vom  Vertriebe  die  nachstehenden  Kriegspostkarten  ausgeschlossen  worden:

 

 

n  Verleger  oder  Hersteller  Bezeichnung  der  Karten

781  Deutsche  Wacht,  Hamburg.  „Ich  habe  es  nicht  gewollt“,  Kaiserbildnis
und  Gedicht.

795  Guido  Roeder,  Hamburg.  Die  3  kStaatsoberhäupter  Frankreichs,  Englands
  und  Rußlands  bei  Petrus.

800  ]  Willy  Kramper,  Hamburg.  500  jähr.  Regierungsjubiläum  d.  Hohenzollernhauses
  mit  Text.

801  «  S.  K.  K.  Hoheit  Kronprinz  Wilhelm  in  seiner
Ritterzeit  mit  Text.

802  W.  Nölting,  Hamburg.  Der  Anfang  vom  siegreichen  Ende.  Der
Handelsweg  von  Antwerpen  nach  Bagdad.

804  Richard  Timpe,  Hamburg.  Wie  unsere  Feinde  es  sich  dachten.  Wie  wir
es  machten.

810  Verl.  Deutsche  Wacht,  Hamburg.  Der  Kriegskomet  1914.

811  b  „  „  Natürlich  wieder  so  ein  freches  deutsches

Unterseeboot.
812  „  „  „  Die  gute  Ernte  1914.

 

Stettin,  den  10.  Dezember

1915.

 

Der  Regierungs-Präsident.

Pr.  A.  II.  Nr.  13072.

von  Schmeling.

Bekanntmachung.

Um  den  Bedarf  an  Butter  in  den  Stadtkreisen  Stettin,  Stralsund  und  Greifswald,  sowie  im

Kreise  Randow  zu  decken,  bis  die  vom  Bundesrat  am  8.  Dezember  1915  beschlossene  Regelung  des
Verkehrs  mit  Butter  in  diesen  Kreisen  wirksam  wird,  wird  hiermit  auf  Grund  der  §§  4  und  9  des
Gesetzes  über  den  Belagerungszustand  vom  4.  Juni  1851  folgendes  angeordnet:

81.
Der  Molkereiverband  der  Provinz  Pommern  hat  den  Stadtkreisen  Stettin,  Stralsund  und

Greifswald  und  dem  Kreise  Randow,  soweit  in  diesen  Bezirken  Bedarf  an  Butter  besteht,  der  nicht  durch
den  freien  Handel  gedeckt  werden  kann,  wöchentlich  soviel  Butter  zum  Großhandelspreise  zu  liefern,  daß
in  jedem  Bedarfskreise  für  jeden  Einwohner  und  jeden  Tag  insgesamt  20  Gramm  Butter  vorhanden  sind.