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)  Die  Kriegsmetall-Aktiengesellschaft  darf  in  Ausnahmefällen,  in  denen  die  Mehrforderung  als
berechtigt  nachgewiesen  ist,  die  festgesetzten  Preise  überschreiten,  ohne  daß  der  Verkäufer  die  Genehmigung
des  Kriegsministeriums  beizubringen  hat.

§  7.

Anfragen  und  Auträge.

Anfragen  und  Anträge,  welche  die  Verordnung  betreffen,  sind  zu  richten  an  die  Metallmeldestelle

-  Aripeoohüüoff  Roteilung  des  Königlich  Preußischen  Kriegsministeriums  in  Berlin  WF#9,  Potsdamer
traße  10

Stettin,  den  15.  Dezember  1915.

Der  stellvertretende  Kommandierende  General  des  II.  Armeekorps.

Frhr.  v.  Vietinghoff,
General  der  Kavallerie  à  la  suite  des  Kürassier-Regiments  „Königin“.

 

Sbchristleitung  um  Buregu  der  Königlichen  Negierung  in  Stettin.  Druck  von  3.  Hefsenland  G.  m.  b.  9.  in  Stetti.