463

Verfahrens  in  Knappschaftsangelegenheiten.
  Vom  11.  Dezember  1915.
Ausgegeben  zu  Berlin,  den  17.  Dezember  1915.
(Nr.  11475.)  Verordnung  wegen  Einberufung  der
beiden  Häufer  des  Landtags.  Vom
15.  Dezember  1915.  ·
Ausgegeben  zu  Berlin,  den  18.  Dezember  1916.

des  Königlichen  Regierungspräsidenten

resp.  der  Königlichen  Regierung.

625)  Bekanntmachung.

Die  Kreistierarztstelle  des  Kreises  Demmin
mit  dem  Amtssitze  in  Demmin,  mit  welcher  neben
dem  etatsmäßigen  Gehalt  eine  widerrufliche  Zulage
von  600  jährlich  verbunden  ist,  ist  anderweit
zu  besetzen.  «

Bewerbungsgesuche  unter  Beifügung  des  Fähigkeitszeugnisses
  zur  Anstellung  als  beamteter  Tierarzt,

627)

des  Approbationsscheines,  sonstiger  Zeugnisse  und
eines  Lebenslaufes  sind  spätestens  bis  zum  18.
Januar  1916  an  mich  einzureichen.
Stettin,  den  17.  Dezember  1915.
Der  Regierungs-Präsident.
von  Schmeling.

626)  Bekanntmachung.

Der  Bezirks-Ausschuß  zu  Stettin  hat  meiner
Polizeiverordnung,  betreffend  Ergänzung  der  Polizeiverordnung
  vom  16.  September  1914  über-den
Verkehr  mit  verflüssigten  und  verdichteten  Gasen,
vom  4.  Oktober  1915  (Amtsblatt  Seite  368)  unter
dem  10.  November  1915  die  Zustimmung  erteilt.

Stettin,  den  15.  Dezember  1915.

Der  Regierungspräsident.
von  Schmeling.

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  21  des  Gesetzes  über  die  Kriegsleistungen  vom  13.  Juni  1873  (R.-G.-Bl.
Seite  129)  werden  die  Inhaber  der  für  nachstehende  Gemeinden  (Gutsbezirke)  ausgestellten  Anerkenntnisse
  über  Vergütung  für  Leistungen  nach  §  3,  Ziffer  3  des  Kriegsleistungsgesetzes  (Vorspann  usw.)  in
den  Monaten  August  1914,  Januar,  Februar,  März,  April  und  Mai  1915  hiermit  öffentlich  auslsesorder

letztere  behufs  Empfangnahme  der  Vergütung  und
zulegen.
Die  Auszahlung  der  Beträge  erfolgt  gülti

leistung  und  Rückgabe  der  bezüglichen  Anerkenntniss

Zinsen  bei  den  nachstehend  genannten  Kassen  voran

  die  Inhaber  der  Anerkenntnisse  gegen  Quittungse.



Der  Zinsenlauf  hört  mit  Ende  Dezember  1915  auf.
A.  Vergütung  für  Leistungen  im  Monat  August  1914.

Die  einzulösenden  Vergütungsanerkenntnisse

 

 

 

 

 

 

 

Zinsbetrag
6  für
lauten  September
-—  1914  bis  »ssind
  ausgestellt  auf  über  einschließlich  sind  einzulösen  bei
D##ber
1915
.»».·,  MAX-HE-  ..
GemeindeCammitti.Pom»...........  17  26  —#2  Kreiskafse  in  Cammin  i.  Pom.
*  n  .—  64  2  88  5%  7%  %
„  Pölizz  ..  9—  —  48  Regierungshauptkasse  Stettin
„  Stargard  i.  r.1  52060  2776  Kreiskasse  in  Stargard  i.  Pom.
„  achnn  2120  113  „  „  „  („
„  ranzhausen,  Kr.  Naugard.  45—  240  Kreiskasse  in  Naugard
„  Gr.  und  Kl.  Sophienthal,  «
Kr.Naugard.........  1725  —92  ,,  ,,
2  Lübzin,  Kr.  Naugard#  1725  —  92
„  Foltenwalde  Kr.  Random.  18—  —96  Regierungshauptkasse  Stettin
2  öcknitz,  Ke.  Randow  ...  .  ..  .  1160  —  61Zoltlkasse?  in  Löcknitz
„  Rosengarten,  Kr.  Randopr.  108—  576Regierungshauptkasse  Stettin
Gut  Voßberg,  Kr.  Saatntg  3525  188  Kreiskasse  in  Stargard  i.  Pom.