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neu  herausgegeben.  Hiermit  tritt  u.  a.  eine
Anderung  der  Personenfahrpreise
  ein.  Die  Sätze  für  das
Umladen  von  Wagenladungsgütern
  sind  für  verschiedene
Artikel  erhöht  worden.

Der  bisher  geltende  Tarif  vom  15.  Februar
1908  nebst  Nachträgen  wird  vom  genannten  Tage
ab  aufgehoben.  Nähere  Auskunft  erteilen  die  besetzten
  Stationen  und  der  Bahnverwalter  der
Saatziger  Kleinbahnen  in  Stargard  (Pom.).

Stettin,  den  15.  Dezember  1915.

Kleinbahn--Abteilung
des  Provinztalverbandes  von  Pommern.

5  0  Pyritzer  Kreisbahnen.

Die  auf  Seite  5  des  Tarifheftes  B  „Zu  88  63
und  80“  enthaltene  Zusatzbestimmung  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung,
  wonach  die  zei  weilige  Kürzung
  der  Ladefristen  in  den  Kreisblättern  der
Kreise  Pyritz  und  Greifenhagen  bekannt  gemacht
werden  soll,  wird  mit  sofortiger  Gültigkeit  aufgehoben.


Stettin,  den  10.  Dezember  1915.

 

Kleinbahn-Abteilung
des  Provinzialverbandes  von  Pommern.
631)  Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  1  der  Verordnung  des
Bundesrats  vom  23.  September  1915  (Reichsgesetzblatt
  Seite  603)  ist  dem  Kaufmann  Ernst
Draeger  in  Stettin,  Falkenwalderstraße  137,  der
Handel  mit  Nahrungs=  und  Futtermitteln  aller  Art,
mit  rohen  Naturerzeugnissen,  Heiz=  und  Leuchtstoffen
sowie  mit  Gegenständen  des  Kriegsbedarfs  wegen
Unzuverlässigkeit  in  Bezug  auf  diese  Handelsbetriebe
untersagt.

Stettin,  den  16.  Dezember  1915.

—  Der  Polizeipräsident.
v.  Bötticher.

 

632)  Bebanntmachung.

Der  Fußsteig,  der  in  Goercke,  Kreis  Anklam,
hinter  den  Gehöften  der  Bauerhofsbesitzer  Albert
Rahse  und  Richard  Metz  bis  an  das  Ende  des
Grundstücks  des  Bauerhofsbesitzers  Helmuth  Röpke
führt,  ist  durch  Urteil  des  Kgl.  Amtsgerichts  in
Anklam  vom  13.  November  1914  für  einen  öffentlichen
  erklärt  worden.

Da  aber  infolge  des  Dammbaues  irgend  ein
öffentliches  Interesse  für  den  Weiterbestand  dieses
Weges  nicht  mehr  besteht,  soll  er  eingezogen  werden.

Etwaige  Einsprüche  sind  zur  Vermeidung  des
Ausschlusses  binnen  4  Wochen  bei  dem  unterzeichneten
  Amtsvorsteher  anzubringen.

Der  Lageplan  des  bezeichneten  Weges  liegt
zur  Einficht  im  Geschäftszimmer  des  Amts  Teterin
in  Butzow  öffentlich  aus.

Butzow,  Kreis  Anklam,  den  16.  Dezember  1915.

Der  Amtsvorsteher.
v.  Schüz.

633)  Bekanntmachung.

Die  diesjährige  Tilgung  von  Stücken  der
Stettiner  Stadtanleihe  Buchstabe  Q#  im  Nennwerte
von  430  000  ist  durch  freihändigen  Ankauf  bewirkt.


Stettin,  den  2.  Dezember  1915.

Der  Magistrat.

Personalnachrichten.

Im  Kreise  Greifenhagen  ist  für  den  Standesamtsbezirk
  Rosenfelde  der  Rittergutsbesitzer
Ernst  Stühmke  zum  Standesbeamten  ernannt.


Im  Kreise  Anklam  ist  der  Rittergutsbesitzer
Heinrich  Helms-Thurow  zum  2.  Amtsvorsteher-Stellvertreter
  des  Amtsbezirks  Teterin
  auf  die  Dauer  von  6  Jahren  ernannt
worden.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.
bierbel  der  „Offentliche  Anzeiger"  und  „Sonderbeilage  zum  Sffentlichen  Anzeiger  des  Regierungs-Amtsblatts“.