Aufsätze. Streitfragen aus dem Beamtenrechte. Zwei Gutachten !. Von Professor Dr. ROBERT PILOTY. Das Bayerische Beamtengesetz vom 16. August 1908 hat dem Staatsdienst in Bayern eine neue Ordnung gegeben, in welcher neben der Wahrung der Interessen des Dienstes und des Fiskus auch die schärfere Abgrenzung und bessere Sicherung der Rechte der Beamten als eine Hauptabsicht des Gesetzgebers hervortritt. Mit der Erhöhung der Gehälter und Pensionen hat der Gesetz- seber eine alte Schuld des Staates teilweise getilgt. Das Gesetz befolgt überhaupt sowohl in seinen Normen als auch in seinen Motiven eine entschieden beamtenfreundliche Richtung. Ganz be- sonders ist dieselbe durch die Beseitigung des Unterschiedes von pragmatischen und nichtpragmatischen Beamten den Beamten der mittleren und niederen Gehaltsklassen zu gut gekommen. ı Das erste der beiden Gutachten wurde dem Bayer. Verkehrsleamten- verein erstattet und ist veröffentlicht in den bayerischen Verkehrsblättern 27. Jahrg. 1911 Nr. 38, 40, 41, 42, das zweite wurde der Arbeitsgemeinschaft Bayer. Beamtenvereine erstattet und erschien soeben als Broschüre im Verlag dieser Arbeitsgemeinschaft. Archiv des öffentlichen Rechts. XXXIIT. 1J2. 1