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und  Projekten  der  mitten  im  Gährungsprozesse  befindlichen  ökonomischen
  Disciplinen  und  ihrer  Hülfswissenschaften  rein  technischer
  Natur.  Das  allgemeine  Interesse  hat  sich  in  Deutschland
der  juristischen  Erfassung  der  staatlichen  Einrichtungen  mit  erneuter
  Kraft  zugewendet.  Die  wissenschaftlichen  Probleme,  welche
das  positive  Öffentliche  Recht  in  grosser  Zahl  darbietet,  sind  nach
langer  Vernachlässigung  wieder  zum  Gegenstande  eifriger  geistiger
Arbeit  geworden.  In  unablässiger  Folge  erscheinen  zahlreiche
Erörterungen  über  Fragen  des  öffentlichen  Rechts  und  von  allen
Seiten  werden  Beiträge  zur  vollständigeren,  tieferen  und  besseren
Erkenntniss  desselben  geliefert.  Aber  diese,  zum  Theil  sehr  werthvollen
  Arbeiten  sind  entweder  in  einer  Menge  von  Zeitschriften
zerstreut  oder  von  der  Gefahr  bedroht,  welcher  selbstständige
Schriften  über  spezielle  Fragen  unterliegen,  nach  verhältnissmässig
kurzer  Zeit  übersehen  und  vergessen  oder  schwer  erreichbar  zu
werden.  Dieser  Zersplitterung  und  Verzettelung  kann  nur  Abhülfe
  geschaffen  werden,  wenn  die  jetzt  bestehende  literarische
Verbindung  des  öffentlichen  Rechts  einerseits  mit  der  Volkswirthschaft,
  Statistik,  Finanzwissenschaft  und  Politik  und  andererseits
mit  den  übrigen  Zweigen  der  Rechtswissenschaft  gelöst  und  dem
öffentlichen  Recht  eine  eigene,  ihm  speziell  zugehörige  Heimstätte
bereitet  wird.

Die  wissenschaftliche  Arbeit  innerhalb  der  periodischen  Presse
ist  in  allen  Fällen  mit  dem  nothwendigen  Uebelstande  einer  geringeren

  Uebersichtlichkeit  des  Geschaffenen  verbunden.  Jeden-