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den  Mitarbeitern  die  Möglichkeit  die  nationalen  Einrichtungen  aller
Culturstaaten  in  wissenschaftlicher  Objectivität  einer  Darstellung
und  Prüfung  zu  unterziehen.  Dabei  soll  durch  eine  planmässig
organisirte  Bearbeitung  bestimmter  Fragen  durch  die  Vertreter
der  verschiedenen  Rechtsgebiete  dem  Gedanken  der  rechtsvergleichenden
  Darstellung  innerhalb  des  öffentlichen  Rechts  Verwirklichung
  gegeben  werden.

Ausserdem  wird  aber  das  Archiv  für  öffentlichesRecht
—  von  der  Erwägung  geleitet,  dass  die  Erweiterung  des  deutschen
Machtgebietes  über  die  Grenzen  Europas  hinaus,  und  die  kulturelle
  Entwicklung  deutscher  Ansiedlungen  in  fremden  Erdtheilen
ihre  wissenschaftliche  Ergänzung  in  der  schärferen  Ausprägung
der  völkerrechtlichen  Institutionen  finden  müssen,  —  dem  internationalen
  Recht  und  dessen  reichen  Verzweigungen  intensivere
  Bearbeitung  im  Geiste  und  im  System  deutscher  wissenschaftlicher
  Stoffbehandlung  zuzuwenden  bemüht  sein.

In  der  Verlagsfirma  J.  ©.  B.  MoHr  (PAUL  SIEBECK),  welche
sich  seit  den  Tagen  MonrL’s,  MITTERMAIERs  und  STAHL’s  um  die
literarische  Förderung  des  öffentlichen  Rechts  wohl  verdient  gemacht
  hat,  ist  dem  Archiv  für  Öffentliches  Recht  eine
sachkundige  und  kräftige  Stütze  gesichert.

Möge  demselben  auch  die  werkthätige  Förderung  der  Fachgenossen

  im  In-  und  Auslande  in  reichem  Maasse  zu  Theil  werden.

DIE  HERAUSGEBER.