Das
Internationale  System  zur  Unterdrückung
des
Afrikanischen  Sklavenhandels

in  seinem  heutigen  Bestande.

Von

F.  von  MARTITZ,

ord.  Professor  des  öffentlichen  Rechts  an  der  Universität  Tübingen.

I.

Aıs  die  Regierung  des  deutschen  Kaisers  durch  Circularerlass
  vom  6.  October  1884!)  im  Einverständniss  mit  derjenigen
der  französischen  Republik  ?)  die  bei  dem  Handelsverkehr  mit
Afrika  interessirten  Mächte:  also  Grossbritannien,  die  Niederlande,
  Belgien,  Spanien,  Portugal  und  die  Vereinigten  Staaten
von  Amerika,  zur  Besendung  einer  in  Berlin  abzuhaltenden  Conferenz
  einladen  und  darauf  eine  Aufforderung,  an  den  Berathungen
  dieser  Conferenz  Theil  zu  nehmen  auch  an  die  anderen
Grossmächte,  nächstdem  noch  an  Schweden-Norwegen  und  Dänemark,
  endlich  an  die  Türkei  richten  liess®),  ging  sie  von  der  Vor- 



 

1)  Aktenstücke  betr.  die  Kongo-Frage,  dem  Bundesrath  und  Reichstag
vorgelegt  im  April  1885,  Nr.  38.

2)  Notenaustausch  vom  13.  29.  30.  September,  2.  Oktober  1884,  ibid.
Nr.  34—37.

°)  An  der  Berliner  Conferenz  haben  demnach  14  Mächte  Theil  genommen;
nämlich  13  curopäische,  m.  a.  W.  ganz  Europa  es  fehlten  lediglich  die
europäischen  Kleinstaaten  und  die  Schweiz  nebst  den  3  orientalischen  Königreichen
  Griechenland,  Rumänien,  Serbien  —  und  die  nordamerikanische  Union,  Dass

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