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lediglich  eine  Thorheit  sein”).  Der  Sklaverei  von  Barbaren
an  Barbaren  auch  nur  da  beizukommen,  wo  das  Regiment  der
Weissen  sich  consolidiren  wird  ’!),  ist  eine  Aufgabe,  an  der  doch
wohl  Jahrhunderte  zu  arbeiten  haben  werden,  deren  Lösung  nur
in  dem  sehr  allmählichen  Vorschreiten  der  christlichen  und  philanthropischen
  Mission  zu  erhoffen  ist.  Was  jetzt  geschehen  kann,
ist  nur  der  allererste,  vorbereitende  Schritt.  Gelänge  es  nur  die
unheilvollen  Quellen  zu  stopfen,  aus  welchen  der  Würgengel
Afrika’s  stets  neue,  grausame  Kraft  saugt,  gelänge  es  die  „slavegangs“,
  die  Raubzüge  der  arabischen  Sklavenhändler,  die  Sklavenjagden,
  die  Kriege  der  Eingeborenen,  die  Sklavenmärkte  zu  unterdrücken:
  so  wäre  schon  unermesslch  viel  gewonnen.  Dann  möchte
es  auch  keine  Phantasie  mehr  sein  die  endliche  Beseitigung  der  eingebürgerten
  Barbarei  näher  ins  Auge  zu  fassen.  Jedenfalls  wird  aber
jetzt  das  aktive  Vorgehen  gegen  den  Sklavenhandel’?)  an  erster
Stelle  die  civilisatorische  Politik  der  am  Kongo  zu  installirenden
Gouvernements  bestimmen  müssen.

So  hat  denn  die  Berliner  Oonferenz  den  grossen  Schritt
gewagt,  das  völkerrechtliche  Verbot  des  Sklavenhandels  von  der  See
auch  auf  das  Festland  zu  übertragen.  Dass  die  thatsächliche
Unterdrückung  des  Sklavenhandels  schliesslich  auch  die  Sklavenemanzipation
  im  Gefolge  haben  muss,  ist  eine  Erfahrung,  die
der  amerikanische  Welttheil  mit  blutigen  Lettern  in  die  Annalen
der  Geschichte  eingetragen  hat,  und  ein  glückverheissendes  Omen  °?)

70)  Vgl.  den  Bericht  der  Conferenzcommission  (Baron  LAMBERMONT),
Protoc.  nr.  4  Annexe  II.  p.  9:  „Des  mönagements,  des  transitions  seront  indispensables.
  C’est  assez  de  marquer  le  but;  les  Gouvernements  locaux  chercheront
  les  moyens  et  les  adapteront  aux  circonstances  de  temps  et  de  milieux.“

71)  Ausdrückliche  Zusagen  in  dieser  Richtung  hat  bereits  der  neue  unabhängige
  Kongostaat  in  einigen  seiner  Anerkennungsverträge  gegeben;  so  in
dem  italienischen,  dem  holländischen,  dem  spanischen,  dem  schwedischen,
s.  0.  N.  11,

72)  Zumal  gegen  den  von  Arabern  betriebenen  Ausfuhrhandel.  Uebrigens
hebt  A.  G.  a.  9  ausdrücklich  hervor,  dass  es  keinen  Unterschied  macht,  welcher
Race  die  zu  verhandelnden  lebendigen  Menschenleiber  angehören.

78)  Etwas  zu  pessimistisch  nimmt  G.  WıcHMmAnN  in  PETERMANN's  Mittheilungen
  XXXI  (1885)  142  an,  dass  Chap.  II  der  Generalakte  „zum  grossen
Theil  ein  todter  Buchstabe  bleiben  wird.“  Darin  aber  wird  er  sicherlich
Recht  haben,  dass  es  sich  bei  Lösung  der  hohen  Aufgabe  vor  Allem  darum
handelt,  der  weiteren  Ausbreitung  des  Muhamedanismus  von  Osten  nach  Westen
ein  Ziel  zu  setzen.