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und  innerer  Kraft  an  sich;  und  nur  das  kann  fraglich  sein,  ob
und  wie  etwa  seine  überkommenen  Positionen  unter  dem  Anstoss
der  Berliner  Conferenz  zu  revidiren  sein  werden.  Demgemäss
aber  ist  es,  um  die  Vereinbarung  von  1885  in  ihrer  vollen  Bedeutung
  für  Recht  und  Politik  unseres  völkerrechtlichen  Verbandes
wissenschaftlich  zu  erfassen,  unabweislich  emen  Rückblick  auf  die
Geschichte  der  grossen  Frage  zu  werfen.  Gegenwärtig  tritt  sie
in  eine  neue  Epoche.  Um  so  mehr  rechtfertigt  es  sich  in  übersichtlicher
  Darstellung  zu  zeigen,  auf  welchem  Wege,  in  welchem
Umfange  und  mit  welcher  Wirkung  das  von  der  Generalakte  des
26.  Februar  1885  in  Bezug  genommene  Verbot  des  Sklavenhandels
internationalen  Rechtens  geworden  ist?

Es  ist  eine  an  merkwürdigen  Ereignissen  und  Zwischenfällen
reiche  Geschichte,  die  ich  dem  Leser  vorzuführen  habe  ?’).  Manche

87)  Die  Literatur  über  dieselbe  ist  fast  unübersehbar.  In  den  folgenden
Untersuchungen  sind  die  amtlichen  Urkunden  und  Aktenstücke,  soweit  sie
ohne  archivalische  Untersuchungen  zu  ermitteln  waren,  an  ihrer  Stelle  aufgeführt;
  nicht  minder  die  sehr  zerstreuten  nicht  amtlichen  Specialschriften.
Unter  den  Darstellungen  allgemeineren  Charakters  ragen  —  abgesehen
von  der  älteren  Literatur,  vgl.  HEEREN,  Geschichte  des  europäischen  Staatensystems
  II  (4.  Ausg.)  216  —  folgende  hervor:  A.  Htnz,  Vollständige  historischphilosophische
  Darstellung  aller  Veränderungen  des  Negersklavenhandels  von
dessen  Ursprung  bis  zu  seiner  gänzlichen  Aufhebung  I.  II.  Göttingen  1820.
NEDERMEIJER  VON  ROSENTHAL,  De  servorum  Afrorum  commercio  eoque  recte
sublato  necnon  de  Afrorum  servitute  penitus  tollenda,  Lugduni  1816.  J.  DE
NEUFVILLE,  De  iis,  quae  ad  tollendum  servorum  Afrorum  commercium  inde  a
Congressu  Viennensi  inter  populos  gesta  sint,  Amstelodami  1840,  J.  BANDINEL,
Der  afrikanische  Sklavenhandel  von  seiner  ersten  Einführung  in  das  neue
Europa  bis  auf  die  jetzige  Zeit;  mit  besonderer  Rücksicht  auf  die  Bemühungen
der  britischen  Regierung  ihn  auszurotten  ;  aus  dem  Englischen  von  A.  HECHSEL,
Berlin  1843.  WHEAToN,  Enquiry  into  the  validity  of  the  british  claim  to  a  right
of  visitation  and  search  of  american  vessels,  London  1842,  eine  amerikanische
Tendenzschrift,  die  abgesehen  von  Kürzungen,  Milderungen,  Nachträgen  wörtlich
übergegangen  ist  in  des  nämlichen  Verfassers:  Histoire  des  progres  du  droit
des  gens  (4.  &amp;d.)  IU  (1865)  261-343,  In  dem  nämlichen  Geiste  ist  geschrieben:
  W.  B.  LAWRENCE,  Visitation  and  search,  or  an  historical  sketch  of
the  british  claim  to  exercise  a  maritime  police  over  the  vessels  of  all  nations,
Boston  1858.  CH.  ps  MARTENS  et  F,  pr  Cussy,  Recueil  manuel  —  de  traites
u.  5.  w.  V  (1849)  p.  436—444,  enthält  eine  Uebersicht  über  das  Vertragsmaterial.
A.  Coca  ,  L’abolition  de  l’esclavage  I.  II.  1861,  passim,  besonders  p.  281  bis
313.  L.  DELGEUR,  La  traite  des  negres  (Extrait  du  bulletin  de  la  societ&amp;  de
göographie  d’Anvers)  1877,  giebt  brauchbare  Notizen.  —  Die  Lehr-  und  Handbücher
  bieten  wenig  Selbständiges.  Erwähnt  mögen  werden:  LAWRENOE’s