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den  Vollmacht  auszustatten®”),  welche  bei  Abberufung  wieder
zurückgegeben  wird.  Auch  diese  Vollmacht  ist  im  Wortlaute
vertragsmässig  festgestellt?)  worden.  Der  zur  Untersuchung
schreitende  Öfficier  hat  eine  solche  bei  sich  zu  führen  3®).  Noch
heutigen  Tages  also  erhält  jedes  englische,  mit  der  Abfangung
von  Sklavenschiffen  betraute  Kriegsschiff  ein  von  dem  Kanzler
des  deutschen  Reichs  oder  seinem  Vertreter  gezeichnetes  „Mandat“,
  durch  welches  sein  Befehlshaber  ermächtigt  wird,  auch
deutschen  Fahrzeugen  gegenüber  nach  Massgabe  des  Vertrags
zu  verfahren  ?°).  Selbst  die  Instruktionen,  nach  welchen  der  vorschriftmässig
  beorderte  und  bevollmächtigte  Marineofficier  bei
Durchsuchung,  Festnahme  und  Aufbringung  eines  verdächtigen
Bootes  vorzugehen  hat,  werden  nicht  einseitig  von  der  Regierung,
  in  deren  Diensten  er  steht,  ertheilt,  sondern  sind  —  mit
dem  Vorbehalt  gemeinsamer  Abänderung  —  vertragsmässig  bis
ins  Speciellste  festgestellt  *').  Ausdrücklich  ist  er  angewiesen,
die  ihm  anvertraute  Amtsgewalt  auf  die  mildeste  Weise  und  mit
aller  schuldigen  Rücksicht  zu  üben  *)..  Ein  genau  normirtes  Reklame-
  und  Regressverfahren  stellt  Kapitain,  Rhederei  und  Ladungsinterressenten
  gegen  jede  vertragswidrige,  insbesondere  ohne
hinreichende  Verdachtsgründe  vorgenommene  Durchsuchung  und
Aufbringung,  gegen  jede  Eigenmacht  und  Gewaltthätigkeit  sicher.

eT)  A.  3  al.2;  A,A.

#)  A.  2  al.  1.  A,  18:  Mandat  d’autorisation.  Das  Formular  bildet  als
„Annexe  A  Iöre  formule*  eine  Beilage  des  Vertrages.

®)  A.  2.  al.  2.  Auch  Annexe  B  nr.].

#%)  Nach  gütiger  mir  gewordener  Mittheilung  werden  im  auswärtigen
Amt  des  deutschen  Reichs  solche  Vollmachten  —  das  Formular  in  seiner
gegenwärtigen  Fassung  enthält  die  Drucksache  Nr.  117  des  deutschen  Bundesraths,
  Session  1878/9  —  häufig  ausgefertigt,  zurückkomiende  cassirt.  Zu
Anfang  des  Jahres  1884  waren  von  den  zur  Unterdrückung  des  Sklavenhandels
auf  See  bestimmten  Schiffen  und  Fahrzeugen  der  englischen  East  India
Station  eine  gedeckte  Corvette  als  Flaggschiff  und  drei  grosse  Kanonenboote
im  rothen  Meere;  eine  kleine  Corvette  in  Bombay;  ein  grosses  Kanonenboot
in  Calcutta;  ein  Raddampfer  im  persischen  Golf;  eine  Corvette  in  Madagaskar;
zwei  kleine  Corvetten  in  Sansibar  stationirt;  also  vermuthlich  unsrerseits  bevollmächtigt.


“)  A.5al.1.  A.  18.  Sie  bilden  als  Annexe  B  eine  Beilage  des  Vertrages.

#2)  Annexe  A  Formule  1I:  —  ayant  soin  d’exercer  l’autorit6  dont  vous
etes  investi  de  la  maniere  la  plus  douce,  et  avec  tous  les  egards  que  se  doivent
des  nations  alliees  et  amies.  —