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wusste.  Denn  das  stand  den  Sklavenfreunden  von  vorneherein
fest,  dass  das  Verdikt,  welches  den  schmählichen,  von  dem  Abschaum
  der  Menschheit  betriebenen,  nur  unter  grausamen  Manipulationen
  durchführbaren  Sklavenhandel  träfe,  auch  auf  die  Sklaverei
zurückfallen  müsse;  dass  es  indessen,  wie  nun  einmal  die  Dinge
lagen,  für  England  eine  absolute  Unmöglichkeit  war,  ohne  Weiteres
mit  der  Emancipation  seiner  Neger  in  den  Antillen  vorzugehen.
Das  wäre  ja  geradezu  eine  unsinnige  Prämie  für  die  nicht  britischen
Kolonien  gewesen.  Es  könne  sich  nur  darum  handeln,  so  argumentirte
  man,  an  einem  bestimmten,  möglichst  nahe  zu  rückenden
Termine  die  weitere  Zufuhr  unfreier  Arbeiter  aus  Afrika  zu
schliessen,  —  eine  Massregel,  die  schon  die  Rücksicht  auf  die
Sicherheit  der  weissen  Kolonisten  demnächst  erheischen  würde.  Wäre
nur  erst  einmal  jener  Import  abgeschnitten,  dann  bliebe  eben  nichts
übrig,  als  den  Bedarf  an  frischen  Arbeitskräften  aus  dem  vorhandenen
  Bestande,  d.  h.  durch  Aufzucht  zu  decken.  Das  würde  aber
eine  solche  Aufbesserung  in  dem  Loose  der  Unglücklichen,  zumal
  in  der  Behandlung  ihrer  Weiber  und  Kinder  nach  sich  ziehn,
(lass  dann  schliesslich  die  Emancipation  wie  eine  reife  Frucht  vom
Baume  fallen  müsste.  Und  der  vorhandene  Bestand  sei  bereits
hinreichend,  um  jenen  Ersatz  für  alle  Folge  sicherzustellen,  —
letzteres  ein  problematischer  Punkt  in  der  logischen  Kette,  aber
ein  Gesichtspunkt,  der  um  die  nämliche  Zeit  auch  in  Nordamerika
geltend  gemacht  wurde,  der  den  dort  nach  kurzem  Aufschwung
ermattenden  und  entmuthigten  Abolitionisten  die  Entscheidung,
die  zu  Philadelphia  über  die  Bundesverfassung  fiel,  nicht  ganz
unerträglich  erscheinen  liess?).  Diese  Entscheidung  lautete  freilich
  zunächst  und  unmittelbar  zu  Gunsten  der  Südstaaten  und
des  Sklavenhalterinteresses.  Doch  hatte  die  ©.  of  the  U.  St.  im
A.  18.  9  wenigstens  dem  Congresse  die  Befugniss  verliehn,
nach  zwanzig  Jahren,  also  mit  dem  1.  Januar  1808,  den  weitern
Import  der  Sklaven  von  Unionswegen  zu  prohibiren.

In  dieser  Gestalt  kam  die  grosse  Frage  im  Jahre  1788  in
das  britische  Parlament,  um  dann  20  Jahre  lang  auf  der  Tagesordnung
  desselben  zu  bleiben.  Am  12.  Mai  1789,  in  jenen  Tagen,
da  König  Ludwig  XVI.  zu  Versailles  seine  Reichsstände  versammelte,
  hielt  WILLIAM  WILBERFORCE  seine  erste,  drei  und  eine

 

 

®)  Vgl.  hierüber  v.  Host,  Verfassung  und  Demokratie  I  256.