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Wünsche  für  den  allgemeinen  Frieden  und  für  die  Abschaffung
des  Sklavenhandels,  des  Handels  mit  Menschenfleisch,  wie  er  ihn
einstmals  getauft  hatte,  über  seine  Lippen.  Am  25.  März  1807
(47  Geo.  III.  Sess.  1.  c.  36)  erging  die  britische  Act  for  the  abolition
of  the  slave  trade,  mit  Wirkung  vom  1.  Mai  desselben  Jahres
ab.  Und  in  dem  nämlichen  Jahre  1807  geschah  es,  dass  auch
die  nordamerikanische  Union,  von  der  constitutionsmässigen  Vollmacht
  Gebrauch  machend,  das  totale  Verbot  aller  Sklaveneinfuhr
durch  Statut  vom  2.  März  1807,  mit  Wirkung  von  Neujahr  1808
ab,  perfekt  machte;  ohne  Anstand"),  aber  auch  ohne  Ahnung
dessen,  was  einstmals  die  unheilschwangere  Frage  für  sie  bedeuten
sollte,  wenn  sie  erst  selber  Kolonialpolitik  zu  treiben  hätte,  d.  h.
wenn  die  Sklavenhalter  des  Südens  die  Ausdehnung  des  Sklavereigebiets
  herrisch,  ungestüm  und  drohend  fordern  würden.

Denn  was  für  die  entlegene  Union,  eine  werdende  Macht,
bloss  häusliche  Angelegenheit  war,  das  bedeutete  für  das  britische
Reich,  eine  Weltmacht,  die  einzige,  die  dem  Bezwinger  des  Continents
  auf  dem  Meere  einen  Halt  zurief,  eine  neue  Tendenz  auswärtiger
  Politik.  Gab  England  seinem  Kolonialhandel  eine  veränderte
  Grundlage,  so  war  es  innere  Nothwendigkeit  auch  die
übrigen  Kolonialmächte  in  seine  Bahnen  zu  ziehen,  —  wenn  nicht
mit  Güte  so  mit  Gewalt.  Auf  den  eigenen  Arbeiterimport  zu
verzichten,  aber  die  andern  Regierungen  gewähren,  also  ihr  System
sich  ausbreiten  zu  lassen,  ging  nicht  an.  Dass  die  Angelegenheit
auch  praktisch  als  eine  internationale  gehandhabt  werden  müsse,
das  stand  WILBERFORCE  und  seinen  Freunden  von  Anfang  an
fest.  Ja  schon  lange  vor  ihrer  Zeit  hatte  MOoNTESqQuıEU?)  auf
solche  Nothwendigkeit  hingewiesen;  ernster  als  er  that  es  1784
NECKER®).  Als  dann  die  Frage  brennend  geworden  war,  hatte
Pırr  im  Jahre  1788,  freilich  ohne  allen  Erfolg,  bei  dem  Hofe
von  Versailles  ein  Zusammengehn  bei  Lösung  derselben  angeregt?).
  Jetzt  brachte,  sowie  nur  die  Resolution  von  1806  durchgegangen
  war,  WILBERFORCE  eine  Adresse  beider  Häuser  an  die
Krone  zur  Annahme,  beseeching  H.  M.  to  take  such  measures  as  —
he  shall  judge  proper  for  establishing  by  negotiation  with  foreign

)  Interessante  Details  bei  v.  HoLST,  Verfassung  und  Demokratie  I  272  —  277,

”)  Esprit  des  Lois  XV  ch.  5.

®)  De  l’administration  des  finances  en  France  Ch.  13,  oeuvres  IV  374.

®)  So  wenigstens  weiss  CLARKSON,  Hist.  of  the  abolition  II  503  zu  berichten.
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