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wofür  übrigens  die  allgemeinen  Handelsbeziehungen  mit  England
einen  Präjudicialpunkt  zu  bilden  hätten.  Auch  für  Portugal  sei
eine  jedenfalls  achtjährige  Uebergangszeit  unerlässlich.  —  Mit
Betrübniss  mussten  die  britischen  Bevollmächtigten  alle  ihre  Ueberredungskünste,
  alle  ihre  Vorschläge  zu  fester  Verabredung  wirksamer
Massregeln  gegen  dem  im  Princip  freilich  allseitig  verurtheilten
Missbrauch  an  dem  wachsenden  Widerstand  der  durch  TALLEY-RAND
  im  Stillen  gedeckten  spanischen  und  portugiesischen  Vertreter
  scheitern  sehn.  Selbst  an  leisem  Spott  sollte  es  nicht  ganz
fehlen.  Denn  als  ÜASTLEREAGH  sich  etwas  auffallend  sogar  an
den  päpstlichen  Legaten  ConsAauvı  mit  der  Bitte  wandte,  auch
seitens  des  heiligen  Stuhls  möchte  eine  Verdammung  der  Negersklaverei
  erfolgen,  konnte  jener  sich  nicht  entbrechen  !7),  dem
hochherzigen  Volke  der  Engländer  vorzuhalten,  ob  es  denn  nicht
zunächst  wünschenswerther  sei,  das  Mittelländische  Meer  von  den
Corsaren  von  Algier,  Tunis,  Tripoli  zu  säubern,  in  deren  Gebieten
  zur  Zeit  viele  Tausende  von  Europäern  in  Sklavenketten
schmachteten  1%)?  Das  einzige  Resultat  der  Wiener  Beredungen,
welches  der  schon  am  15.  Februar  nach  London  abreisende  Lord
ÜASTLEREAGH  seinen  Landsleuten  mitbringen  konnte  !P),  war  die
bekannte  pomphafte  Declaration  des  Puissances  sur  Vabolition  de
la  traite  des  negres  vom  8.  Februar  1815  °°),  welche  bestimmt

17)  So  wenigstens  weiss  die  oben  N.  15  citirte  Notice  zu  berichten.

18)  Ueber  diese  Angelegenheit,  welche  im  Congresse  unerledigt  blieb,  vgl.
KLÜBER,  Uebersicht  der  diplom.  Verhandlungen  u.  s.  w.  56.  58.  Die  weitere
bedeutsame  Geschichte  derselben,  vgl.  neuerdings  v.  MARTENS-BERGBOHM,  Völkerrecht
  I  328,  gehört  nicht  hieher.

1)  Abgesehen  freilich  von  dem  separaten  Zugeständniss  Portugals,  das
er  im  Vertrage  vom  22.  Januar  1815,  Martens  N.  R.  II  97;  s.  N.  13,  erzielt
hatte  Dieses  Zugeständniss,  wonach  die  portugiesische  Regierung  ihren
Nationalen  den  Betrieb  des  Sklavenhandels  nördlich  vom  Aequator  sofort  verbieten
  zu  wollen  erklärte,  war  von  England  theuer  erkauft  worden.  England
  erliess  ihr  den  rückständigen  Rest  des  Londoner  Anlehns  von  1809
im  ursprünglichen  Betrage  von  600000  ZL.;  versprach  ihr  ausserdem  die
Summe  von  800000  L.  unter  dem  Titel  einer  Indemnität  für  die  vor  dem
1,  Juni  1814  aufgebrachten  portugiesischen  Sklavenfahrer  zu  zahlen.  Jietzterer
Punkt  wurde  in  einem  besonderen  Vertrage  vom  21.  Januar  1815,  MARTENS
N.  R.  II  93,  und  schliesslich  im  Vertrage  vom  28.  Juli  1817,  s.  u.  N.  33,
geordnet.  Dagegen  war  Spanien  gegenüber  die  eindringliche  Vorstellung  CAsT-LEREAGH’s,
  vom  27.  Dec.  1874,  ANGEBERG,  |.  1.  571,  wirkungslos  geblieben.

20)  MARTENS  N,  R.  II  432.  Schöne  Worte  über  das  immerhin  denkwürdige
Aktenstück  spricht  neuerdings  v.  TREITSOHKE,  Deutsche  Geschichte  I  509,