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derholt  als  den  stillen  Begünstiger  desselben  vor  dem  europäischen
Areopag  denuncirte,  liess  ihm  Ohateaubriand,  der  französische
  Bevollmächtigte  eine  kühle  Abweisung  zu  Theil  werden  ?®).
Auch  zu  Verona  erzielte  England  nichts  als  eine  kahle  Deklaration.
  Durch  die  Resolution  vom  28.  November  1822  ?°*)  wurde  der
Welt  verkündet,  „dass  die  Grossmächte  dabei  beharrten,  in  dem
Negerhandel  eine  Geissel  zu  sehen,  welche  allzulange  Afrika  verwüstet,
  Europa  entehrt,  die  Menschheit  geschändet  habe;  dass
sie  bereit  seien,  Alles  zu  thun  was  die  vollständige  und  endgiltige
Beseitigung  desselben  herbeiführen  und  sichern  könne;  dass  sie
die  Prüfung  aller  dazu  dienlichen,  mit  den  Rechten  und  Interessen
  ihrer  Unterthanen  vereinbarlichen  Massnahmen  sich  mit  Eifer
angelegen  sein  lassen  werden.“  Es  war  das  letzte  Mal  vor  1885,
dass  ein  europäischer  Congress  sich  mit  der  inzwischen  „interessant“
  gewordenen  völkerrechtlichen  Frage  abgab.

Mit  Unmuth  sahen  die  Engländer  durch  alle  ihre  Pläne,
Hoffnungen,  Rechnungen  einen  Strich  gezogen.  Indessen,  zurück
konnten  sie  nicht  mehr,  —  mochte  der  Schrecken,  den  ihnen
1816  der  in  Strömen  von  Menschenblut  erstickte  Negeraufstand
von  Barbados?®)  erregt  hatte,  auch  noch  so  gross  gewesen  sein.
Immer  entschiedener  war  die  Sache  zu  einem  heiligen  Anliegen
der  Nation  geworden.  Tories  wie  Whigs  lag  sie  am  Herzen,
den  Bibelverse  murmelnden  „Heiligen“,  wie  den  spekulativen
Köpfen,  die  bei  aller  Frömmigkeit  doch  auch  zugleich  an  die
Aufmachung  eines  afrikanischen  Marktes  für  die  englische  Industrie
  dachten,  nicht  minder  den  weltlicheren  Naturen,  welche  sie
wie  einen  neuen  nationalen  Sport  behandelten.  War  durch  Beschluss
des  europäischen  Senats  nichts  zu  erreichen,  so  wurde  der  mühsamere
  Weg  der  Einzelverträge  mit  den  Seemächten  unvermeidlich.
  Es  kam  darauf  an,  durch  Separatabmachungen  mit  den

38)  Ueber  die  Behandlung  der  Frage  auf  dem  Congress  zu  Verona  ist  zu
vergleichen  CHATEAUBRIAND,  Congres  de  Verone  (1838)  I  52—61.  SCHAUMANN
in  v.  Raumer's  hist.  Taschenb.  1855,  83—85.  Das  M&amp;moire  WELLINGTON’s
nebst  der  von  ÜHATEAUBRIAND  verfassten  „Röponse  des  MM,  les  plenipotentiaires
  de  France“  u.  s.  w.  findet  sich  bei  H.  MxıseL,  Cours  de  style  diplomatique
  II  (1824)  242—254;  bloss  die  Antwort  bei  MARTENS  N,  8,  I  599.
Vgl,  auch  Wnararton,  Histoire  II  283—286;  Enquiry  u.  s.  w.  p.  51—59.

283)  Martens  N.  R.  VI  139.

25)  Hünz,  Darstellung  des  Negersklavenhandels  II  519.