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In  der  That  liessen  die  Jahrelang  mit  Eifer  und  Zähigkeit
in  Washington  wie  in  London  gepflogenen  Unterhandlungen
schliesslich  sich  günstig  an.  Aber  allerdings  die  Sklavenfrage  war
allmählich  der  Angelpunkt  geworden,  um  welchen  sich  die  Geschicke
  der  Union  Decennien  hindurch  drehen  sollten  ?*);  und,
dass  nicht  einmal  die  von  ihr  zu  wirksamer  Hinderung  eigenen
und  fremden  Sklavenimports  bereits  erlassenen  Massregeln  im
Congress  wie  bei  der  Executive  ernst  genommen,  streng  gemeint
wurden,  zeigte  auch  der  Ausgang  der  in  den  Jahren  1818—1824
geführten,  dann  in  den  dreissiger  Jahren  wiederholten  britischamerikanischen
  Verhandlungen.  Den  im  Frieden  von  Gent*°)
übernommenen  Verpflichtungen  konnten  sich  die  amerikanischen
Staatsmänner  zunächst  nicht  füglich  entziehn.  Sie  wichen  zwar
den  im  Jahre  1818  von  Grossbritannien  gestellten,  im  Jahre  1820
wiederholten  Anträgen,  auch  ihrerseits  dem  Rögime  der  Verträge
mit  Portugal,  Spanien  und  Holland  sich  anzuschliessen,  mit  dem
Hinweis  darauf  *°)  aus,  wie  das  dort  stipulirte  Durchsuchungsrecht
zu  Friedenszeiten  dem  amerikanischen  Volke  die  unliebsamsten
Erinnerungen  an  den  Krieg  von  1812  *°7)  erwecke,  und  demnach
unannehmbar  sei;  erklärten  sich  aber  bereit  zu  einer  anderweitig
zu  gestaltenden  maritimen  Cooperation  mit  England  die  Hand  zu
bieten.  Als  dann,  während  der  Administration  Monröe’s,  OAN-NING
  in  Washington  neue  Negotiationen  einleiten  liess  *°),  fand
diese  Anregung  sogar  im  amerikanischen  Congresse  einen  Wiederhall
  9).  England  liess  um  positive  Gegenvorschläge  bitten.  Und
da  dieses  von  dem  freilich  sehr  widerwilligen  J.  Q.  Anpams  nicht

*)  Nach  dem  Ausdrucke  v.  Houst’s  Verfassung  und  Demokratie  I  280.

#5)  8.0.N.  13.

16)  Jonn  Q.  Avams  an  den  amerikanischen  Gesandten  Rust  in  London
2.  Nov.  1818;  derselbe  an  den  englischen  Gesandten  STRATFORD-CANNING  in
Washington  (Februar  ?)  1821:  beide  Aktenstücke  auszugsweise  in  WHEATON,
Hist.  II  279.  299;  ausführlicher  in:  Enquiry  u.  s.  w.  41—45.  90-94.  Vgl.
auch  LAwWBENCE's  WHEATON  (2.  ed.  1864)  p.  260.  261.

47)  Einige  Andeutungen  über  die  damals  durchgekämpften  seerechtlichen
Fragen  habe  ich  in  meinem  Aufsatze,  Hırrm’s  Annalen  (1875)  813  ff.  gegeben.

#8)  Note  vom  29.  Januar  1823,  auszugsweise  bei  WHEATON,  Histoire  II  301.

*°)  Resolution  des  Repräsentantenhauses  vom  8,  -März  1823,  WHEATORN,
Histoire  II  301;  v.  Houst,  Verfassungsgeschichte  I  426.  Ueber  eine  ähnliche
Resolution  von  1818  vgl.  v.  Host,  Verfassung  und  Demokratie  I  283.  Auch
J.  DE  NEUFYVILLE  ].  l.  46;  und  LAWRENCE,  Visitation  and  search  p.  26.