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vention  die  englisch-holländischen  Abmachungen,  zumal  die  sich
hier  findende  räumliche  Abgrenzung  des  Seereviers  zu  Grunde.
Auf  dem  Fusse  des  spanischen  Regimes  wurden  dann  entworfen
und  vollzogen  die  Verträge:  mit  Chili  vom  19.  Januar  1839  ®®)
in  welchem  aber  die  Seereviere  in  der  Weise  des  französischenglischen
  Cartels  von  1831  tracirt  wurden,  mit  Argentina  vom
24.  Mai  1839°),  mit  Uruguay  vom  13.  Juli  1839  0),  mit  Bolivia
  vom  25.  Sept.  1840  ?N),  mit  Ecuador  vom  24.  Mai  1841?)
—  diese  vier  ohne  alle  geographische  Einschränkung  des  Visitationsrechts.
  Etwas  abweichend  lauteten  die  Uebereinkünfte  mit
Venezuela  vom  15.  März  1839  73),  welche  das  System  gemischter
Gerichtshöfe  durch  die  Annahme  des  französisch-englischen  Verfahrens
  ersetzte;  die  mit  Mexiko  vom  24.  Februar  1841  7%),  welche
auch  specielle  Regeln  für  solches  vor  den  beiderseitigen  Landesbehörden
  Platz  greifende  Verfahren  aufstellte;  endlich  die  mit
Texas  vom  16.  November  1840  7°),  die  modernste  von  allen  diesen.
Sie  wurde  in  London  unterhandelt  und  legte  man  ihr,  Artikel
für  Artikel,  den  damals  noch  als  Projekt  bestehenden  Entwurf
des  späteren  Quintupelvertrages  zu  Grunde;  das  Visitationsrevier

68)  MARTENS  N  R.G.  IV  526  mit  Additionalartikeln  de  eod,,  ibid  545;
und  Additional  and  explanatory  Convention  vom  7.  August  1841,  ibid.  546
(besser  bei  HERTsLer  VI  204).  Er  gilt  noch  gegenwärtig.

®%)  Fehlt  bei  Martens,  ist  gedruckt  bei  HerrsLer  VI  117—135,  nebst
Additionalartikeln  de  eod.,  ibid.  135.  Noch  heute  geltend.

70%)  Martens  N.  R.  G.  IV  333;  die  Additionalartikel  de  eod.  d.  ibid.  392:
Das  Regulativ  über  die  Behandlung  der  zu  emancipirenden  Sklaven  ist  hier
ansehnlich  erweitert.  Noch  heute  geltend.

71)  MARTENS  N.  R.  G.  IV  487;  die  Additionalartikel  de  eod.,  ibid.  505.
In  der  Tabelle  von  MARTENS  et  Cussy  Recueil  V  441  sub:  7.  August  1841
ist  nicht  Bolivia,  sondern  Chili  zu  lesen.

72)  Fehlt  bei  Martens,  ist  aber  gedruckt  bei  HerrstLer  VII  201,  222;
die  Additionalartikel  dazu  de  eod.,  ibid.  220.  242,  ein  späterer  Additionalartikel
  vom  15.  Januar  1846,  ibid.  221.  243.

78)  HERTsLet  V,  564—581;  fehlt  bei  MARTENS.

74)  MaRTEns  N.  R.  G.  IV  560;  Additionalartikel  de  eod.,  ibid.  567.  Von
dem  Visitationsrevier  wurde  auch  der  innerste  Theil  des  mexikanischen  Meerbusens
  eximirt.  Ein  Additionalartikel  vom  13.  April  1842  findet  sich  ibid,
575.  Die  vier  Verträge,  N.  71—74,  sind  auch  heute  noch  verbindlich.

765)  MaRTEns  N.  R,  G.  IV  506.  In  englischer  Sprache  aufgerichtet.  Die
Ratifikationsprotokolle  dazu  finden  sich  bei  HrrrsLer  VI  827—829.  Mit  dem
Eintritt  von  Texas  in  die  nordamerikanische  Union  ist  der  Vertrag  erloschen.