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ihm  kaum  gekannte  Vertragsverhältniss  mit  England  und  den
accedirenden  Regierungen  in  praktischer  Geltung  gestanden.  Aus
den  sofort  angestellten  Untersuchungen  ergab  es  sich  mit  grosser
Wahrscheinlichkeit,  dass  französische  Kreuzer  im  Ganzen  mehr
englische  Kauffahrer  visitirt  hatten,  als  das  Gegentheil  der  Fall
gewesen  war’).  Vorgekommene  Beschwerden  waren  sämmtlich
ordnungsmässig,  ohne  dass  es  diplomatischer  Intercession  bedurft
hätte,  erledigt  worden  !Y).  Der  neue  Vertrag  bedeutete  offensichtlich
  nichts  weiter  als  die  Perpetuirung  des  als  bewährt  befundenen
  internationalen  R&amp;gime’s;  weder  die  behufs  nachhaltiger
Verfolgung  betroffener  Sklavenfahrer  beliebte  Extendirung  des
seerechtlichen  Reviers,  noch  auch  die  aus  Rücksicht  für  Preussen,
das  überhaupt  keine  Kriegsschiffe  hatte,  unterlassene  Limitirung  '”)
in  der  Zahl  der  aufzustellenden  Kreuzer  —  denn  das  waren  die
beiden  wichtigsten  Aenderungen  an  dem  bisherigen  System  —
konnte  principielle  Bedenken  erregen.  Aber  alle  solche  Vorstellungen
  Gu1zoT’s  und  der  ihn  freilich  in  diesem  Punkte  nur  lau
unterstützenden  ministeriellen  Partei  vermochten  nichts  gegen  die
populäre  Nachrede.  Der  ahnungsvolle  Nebeldunst,  den  das  merkwürdige
  „Durchsuchungsrecht“,  von  dem  man  im  Publikum  bis
dahin  nie  etwas  gehört  hatte,  um  sich  zu  verbreiten  wusste,  gab
der  Opposition  aller  Schattirungen  die  nur  zu  sehr  ersehnte  Gelegenheit
  ab,  um  einen  Sturm  gegen  Gu1zoT,  gegen  das  Ministerum
  vom  29.  Oktober  —  und  noch  höher  hinauf  zu  wagen.
Die  Stimmung  in  Paris  wurde  drohend;  eine  am  1.  Februar  1842
dort  gleichzeitig  in  französischer  und  in  englischer  Sprache  erschienene
  gehässige  Broschüre  '?),  als  deren  Verfasser  sich  bald
darauf  eine  amtliche  Persönlichkeit,  der  amerikanische  Gesandte
in  Paris  Lewıs  Cass  entpuppte,  goss  Oel  in’s  Feuer;  und  sofort,

15)  GuIzoT,  Memoires  VI  155.

6)  GUIZOT,  ibid,

17)  Vgl.  oben  III  N.  56  und  78.

18)  Sie  ist  sehr  berühmt  geworden.  Der  französische  Titel  lautet:
„Examen  de  la  question  aujourd’hui  pendante  entre  le  gouvernement  des
Etats-unis  et  celui  de  la  Grande  Br&amp;tagne  concernant  le  droit  de  visite,“
Paris  1842.  Der  englische:  „An  Examination  of  the  question  now  in  discussion
  between  the  american  and  british  gouvernments  concerning  the  right
of  search,  by  an  American,“  Paris  1842.  Ins  Deutsche  ist  das  Pamphlet
nicht  übersetzt  worden.  Doch  finden  sich  Auszüge  daraus  im  Anhange  der
unten  N.  32  citirten  Gegenschrift:  „Erwiderung“  u.  s.  w.  1842.