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Vertrages  geweigert,  den  sie  so  eben  nach  langem  Hinzerren  anstandslos
  hatte  zeichnen  lassen,  den  sie  in  formellster  Weise  hatte
herbeiführen  helfen,  dessen  wohlbekannte  Stipulationen  sie  selber
bereits  in  eine  ganze  Reihe  von  anderen  Uebereinkünften  hatte
übergehn  lassen,  dessen  neuer  Wortlaut  unter  ihrer  Mitwirkung
bis  in’s  Einzelne  festgestellt  worden  war!

Auf  das  höchste  betroffen  sahen  Regierung  und  Volk  von
England  alle  die  grossen  Hoffnungen,  die  auf  den  Vertrag  gesetzt
waren,  scheitern,  zu  Wasser  werden  durch  frivolen  Wankelmuth
der  nämlichen  Franzosen,  die  in  jedem  Erdenwinkel  britische
Interessen  zu  durchkreuzen  schienen.  Und  unter  den  mit  steigender
  Heftigkeit  geführten  Angriffen,  die  Parlament  und
Presse  zu  Paris,  nun  nicht  mehr  bloss  gegen  den  beabsichtigten
  Vertrag,  sondern  auch  zugleich  gegen  das  bestehende
Regime,  die  Conventionen  von  1831  und  1833,  richteten,
wurde  auch  in  England  die  Stimmung  auf  das  Aeusserte  erregt.
Was  aber  in  London  die  leitenden  Kreise  in  höchstem  Masse
empörte,  das  war  die  auffällige  Antheilnahme,  die  auf  einmal  die
Vereinigten  Staaten  an  dem  drohenden  englisch-französischen  Zerwürfniss
  offenbarten.  Jener  Lewıs  Oass,  der  damals  das  Cabinet
von  Washington  zu  Paris  vertrat,  hatte  sich  nicht  damit  begnügt,
in  seinem  antienglischen  Pamphlet,  unter  dem  schlaugewählten
Deckmantel,  eine  schwebende  britisch-amerikanische  Streitfrage
untersuchen  zu  wollen,  die  Franzosen  in  geheimnissvoll  drohender
Sprache  gegen  den  Fünfmächtevertrag  aufzureizen;  vielmehr  entblödete
  er  sich  nicht,  die  Deduktion  seiner  Schrift  alsbald  auch
zu  einer  diplomatischen  Aktion  zu  verwerthen.  In  einer  vom
13.  Februar  1842  datirten,  an  Gu1zoT,  den  Minister  des  Auswärtigen,
  gerichteten  Note  ?°)  erhob  er  Einspruch  gegen  die  französische
  Ratifikation  des  Fünfmächtevertrags.  Freilich  erklärte
er  zugleich,  dass  er  diesen  Einspruch  gegen  eine  Abmachung,  die
ihm  nicht  das  Geringste  anging,  auf  eigenen  Kopf  verlautbare.
Aber  das  eigenmächtige  Auftreten  wurde  von  seinem  heimischen
Gouvernement  ausdrücklich  gutgeheissen?').  Der  Name  Lewıs

%0)  In  deutscher  Ueberseizung  abgedruckt  in  der  Augsb.  allg.  Zeitung
1842  nr.  143.  144.  Ueber  sie  sind  die  Mittheilungen  von  v.  Houst,  Verfassungsgeschichte
  I  423  zu  vergleichen.

#1)  Vgl.  v,  Houst  1.  ].  424  N.  1.